Inhalt

Interne Meldestelle für Hinweisgebende

QR-Code (Abkürzung für das englische Wort Quick Response, in deutsch„schnelle Antwort“ ). Hinter diesem QR-Code ist der Internetlink https://xanten.vispato.com hinterlegt.

Haben Sie Kenntnis von Missständen oder Rechtsverstößen innerhalb der Stadtverwaltung Xanten oder der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung DBX? Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber („Whistleblower“) leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung! Über ein sicheres Meldesystem können Sie Ihre Meldung vornehmen. Alle Hinweise werden im größtmöglichen Umfang vertraulich behandelt. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Die Stadtverwaltung Xanten möchte stets ein rechtskonformes Handeln der Verwaltung gewährleisten. Um von potentiellen Missständen oder Rechtsverstößen zu erfahren und diese verfolgen zu können, sind wir auf die Hinweise von (ehemaligen) Beschäftigten oder Geschäftspartnern angewiesen. Leider gab es in der Vergangenheit immer wieder Fälle, in denen Meldende infolge ihres Hinweises beruflich benachteiligt wurden. Grundlage für den Schutz der Hinweisgebenden („Whistleblowern“) vor Repressalien in ihrem beruflichen Umfeld ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Es gewährt den Hinweisgebern Rechtssicherheit und bestmöglichen Schutz ihrer Identität.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Hinweisgeberschutz

Wer kann melden?

  • Dieses Meldesystem - Interne Meldestelle für Hinweisgebende - richtet sich an alle Mitarbeitende der Stadt Xanten und an alle Personen, die in ihrem beruflichen Umfeld mit der Stadt Xanten Informationen über Missstände oder Rechtsverstöße erlangt haben (wie zum Beispiel Lieferanten der Stadt Xanten).

Welche Verstöße kann ich melden?

Meldefähig sind Straftaten oder bußgeldbewehrte Verstöße wie z. B. Korruption, Betrug, Diebstahl, Verstöße gegen Wettbewerbsrecht, Umwelt-, Arbeits- oder Datenschutz. Voraussetzung dabei ist allerdings, dass die hinweisgebende Person hinreichenden Grund zu der Annahme hat, dass die gemeldeten Informationen auch tatsächlich der Wahrheit entsprechen. Üble Nachreden und Verleumdungen sind nicht geschützt und können wiederum angezeigt und geahndet werden.

Was muss ich bei einer Meldung beachten?

Haben Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit - oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit -Informationen über Verstöße wie zum Beispiel Korruption, Betrug, oder Datenschutz erlangt? Sie erwägen einen solchen Verstoß zu melden, damit geeignete Folgemaßnahmen ergriffen werden können? Ihr Hinweis kann dazu beitragen, Dinge, die schieflaufen, zu identifizieren und zu korrigieren. Ihre Meldung wird möglicherweise Konsequenzen für Dritte haben und behördliche Untersuchungsverfahren nach sich ziehen. Bevor Sie deshalb den nächsten Schritt unternehmen, gehen Sie folgende Fragen bitte kritisch durch:

  • Haben Sie alles ausreichend geprüft und im Optimalfall dokumentiert?
  • Konnten Sie die Beobachtungen mit jemandem aus Ihrem Umfeld teilen?
  • Grundsätzlich wird die Vertraulichkeit Ihrer Identität gewahrt. Es sei denn, Sie melden vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen über Verstöße

Auf welchem Weg kann ich melden?

Um stichhaltige Verstöße (auch anonym!) abgeben zu können, stellt die Stadt Xanten das webbasierte Meldesystem „VISPATO“ zur Verfügung. Über diesen Meldekanal können Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber mit der internen Meldestelle in Kontakt treten. https://xanten.vispato.com

Natürlich besteht auch die Möglichkeit, sich vertrauensvoll persönlich dienstags bis freitags vormittags an Frau Brons (Zimmer 121 im Rathaus Neubau, Durchwahl 381) zu wenden. Hinweise sollten jedoch nicht per Email oder Post eingereicht werden, da dann der Datenschutz nicht gewährleistet werden kann.

Es steht Hinweisgebenden frei, sich auch an die vom Bund eingerichteten externen Meldestellen (je nach Hinweisart beim Bundesamt für Justiz, der BaFin oder beim Bundeskartellamt) zu wenden. Interne Meldungen sind jedoch häufig der effektivste Weg, den gemeldeten Verstoß schnell zu untersuchen und abstellen zu können.

Bitte nutzen Sie die interne Meldestelle bevorzugt als Anlaufstelle!

Bitte beachten Sie, dass das Meldesystem nicht zur Meldung von Notfällen oder Schadensmeldungen (z. B. defekte Straßenlaternen) geeignet ist. Für solche Mängelmeldungen verwenden Sie bitte folgendes Kontaktformular

Wie läuft eine Meldung ab?

Eingegangene Hinweise werden im Meldesystem dokumentiert und nach Registrierung können Informationen über den weiteren Verfahrenslauf ausgetauscht und ggfls. weitere Unterlagen hochgeladen werden. Falls es für die Prüfung und Aufklärung möglicher Verstöße notwendig erscheint, können weitere Personen in das Verfahren eingebunden werden.

Wie werden meine Daten geschützt?

Den Hinweisgebenden wird der Schutz ihrer sensiblen Daten durch die für diesen Zweck eingerichtete interne Meldestelle der Stadt Xanten zugesichert. Weder der Arbeitgeber, noch andere Stellen im Hause (z. B. die IT-Abteilung) können die Kommunikation einsehen oder Rückschlüsse auf die hinweisgebende Person ziehen.

Frau Brons (Zimmer 121 im Rathaus Neubau, Durchwahl 381) und in Vertretung Frau Rodermond (Zimmer 122 im Rathaus Neubau, Durchwahl 327) von der örtlichen Rechnungsprüfung betreuen den Meldekanal. Die Kolleginnen arbeiten von der Behördenleitung unabhängig und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Kontakt

Frau Brons
Stabsstelle: Rechnungsprüfung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-381
melanie.brons@xanten.de

Frau Rodermond
Stabsstelle: Rechnungsprüfung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-327
christel.rodermond@xanten.de