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Parkscheine – Parken in der Innenstadt
Achtung: Aktuell bestehen teilweise technische Probleme (Inanspruchnahme von Bezahlmethoden) bei der Beantragung von Jahresparkscheinen. Bitte teilen Sie uns daher per Email an ordnung@xanten.de mit, falls die Beantragung vor diesem Hintergrund nicht erfolgen konnte. Die gemeldeten Kennzeichen werden dann zunächst manuell erfasst. Sie erhalten ab dem 02.01.2025 eine Rückmeldung zum weiteren Vorgehen.
Die örtliche Ordnungsbehörde kann für die Nutzung der gebührenpflichtigen und parkscheibenpflichtigen Stellflächen, mit Ausnahme des kleinen Marktes (P18), der Stellflächen auf der Scharnstraße – Höhe Hausnummer 1-9 und der Stellflächen auf der Orkstraße – Höhe Hausnummer 17-44 oder nur für die parkscheibenpflichtigen Stellflächen auf Antrag einen Monats-/Jahresparkschein ausstellen.
Jahresparkscheine werden für den Zeitraum eines Kalenderjahres auf das Fahrzeug bezogen ausgestellt. Ein Jahresparkschein 2025 ist somit bis zum 31.12.2025 gültig.
Monatsparkscheine werden im Kalenderjahr 2025 für drei oder mehr Kalendermonate auf das Fahrzeug bezogen, beginnend ab dem ersten Tag eines Monats bis zum letzten Tag eines Monats ausgestellt.
AnwohnerInnen innerhalb der Wallmauern können einen ermäßigten Monats-/Jahresparkschein auf ein von Ihm/Ihr überwiegend genutztes zugelassenes Kraftfahrzeug beantragen.
Gebühren
a) | Allgemeiner Jahresparkschein für gebührenpflichtige und parkscheibenpflichtige Stellflächen | 250,00 € |
b) | Ermäßigter Jahresparkschein für gebührenpflichtige und parkscheibenpflichtige Stellflächen | 150,00 € |
c) | Jahresparkschein für parkscheibenpflichtige Stellflächen | 150,00 € |
d) | Allgemeiner Monatsparkschein für gebührenpflichtige und parkscheibenpflichtige Stellflächen | 75,00 € (jeder weitere Monat 25,00 €) |
e) | Ermäßigter Monatsparkschein für gebührenpflichtige und parkscheibenpflichtige Stellflächen | 45,00 € (jeder weitere Monat 15,00 €) |
f) | Monatsparkschein für parkscheibenpflichtige Stellflächen | 45,00 € (jeder weitere Monat 15,00 €) |
Bei einer Antragstellung eines Jahresparkscheins im Laufe des Jahres wird die Gebühr anteilig erhoben.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung des Antrages dauert in der Regel maximal 3 bis 5 Tage.