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Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Xanten

Die Gleichstellungsbeauftragte informiert, berät und unterstützt:

  • Sie ist für einzelne Frauen da...
  • Sie ist für alle Frauen in Xanten da...
  • Sie ist Interessenvertretung für Frauen...
  • Sie erarbeitet Vorschläge zur Verbesserung der Situation von Frauen...
  • Sie bringt frauenspezifische Belange in Planungsvorhaben der Stadt ein...
  • Sie überwacht die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes...
  • Sie entwickelt einen Frauenförderplan...
  • Sie regt Fort-und Weiterbildungen an...
  • Sie führt Veranstaltungen durch...

...selbstständig oder in Kooperation mit:

  • Frauengruppen
  • Frauenorganisationen
  • Verbänden
  • Parteien
  • Gewerkschaften
  • Kirchen oder der
  • Stadtverwaltung

Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes sagt:
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
Durch den Zusatz im Grundgesetz wird deutlich, daß das Verhältnis zwischen Frauen und Männern in Wirklichkeit für Frauen bisher nachteilig ist. Um die Gleichberechtigung durchzusetzen bedarf es vieler Maßnahmen.
Eine dieser Maßnahmen ist die Einrichtung von Gleichstellungsstellen.

Die Gleichstellungsbeauftragte ist für Sie da, ...

  • falls Sie Anregungen oder Wünsche haben
  • falls Sie sich beschweren wollen
  • falls Sie Informationen brauchen
  • falls Sie ein Gespräch suchen
  • falls Sie Hilfe brauchen
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