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Hunde - Anmeldung, Haltung, Steuer

Hundesteuer

Die Haltung eines Hundes muss steuerlich angemeldet werden. Die Anmeldung eines Hundes können Sie beim Fachbereich Finanzen oder im Bürgerservicebüro durchführen oder über das unter Formulare hinterlegte Formular "Meldeformular Hund".

In Einzelfällen ist auch eine telefonische Anmeldung bzw. Abmeldung möglich.

Haltung

Die Haltung eines großen Hundes (ausgewachsen mindestens 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg Gewicht), eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rassen bedarf der Anzeige beim Fachbereich Bürgerservice und Ordnung.

Die Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rassen bedarf zusätzlich der Erlaubnis durch den Fachbereich Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung.

Bitte informieren Sie sich vor Anschaffung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rassen ausführlich über die Voraussetzungen zum Halten.

Anbei finden Sie wichtige Informationen zu den gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen der Hundehaltung sowie zu den Pflichten für Hundehalter/-innen gemäß dem Landeshundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen:

Hinweis:

Die Nichtbeachtung der genannten Voraussetzungen für die Hundehaltung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

 

Gebühren

Die Verwaltungsgebühr für die Entgegennahme der Anzeige eines großen Hundes beträgt 25,00 .

Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes oder Hundes bestimmter Rasse beträgt zwischen 30,00 und 100,00 .

Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der Leinenpflicht und/oder Maulkorbpflicht beträgt 25,00 .

Kontakt

Frau van Loock
Fachbereich: Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-257
bianca.vanloock@xanten.de

Herr Krüsmann
Sachgebiet: Steuern
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-269
jochen.kruesmann@xanten.de

Steuern
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801-772-358
steuern@xanten.de

Formulare