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Interessenbekundungsverfahren elektrischen Ladesäulen

Veröffentlicht am 30.01.2025
Art der Ausschreibung: Sonstige Beschaffungsabsichten

Interessenbekundungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb von elektrischen Ladesäulen im Stadtgebiet Xanten

Die Stadt Xanten fordert interessierte Unternehmen auf, sich für die Errichtung und den Betrieb von elektrischen Ladesäulen auf Flächen der Stadt Xanten zu bewerben. 

Es ist beabsichtigt, alle genannten Standorte an ein Unternehmen zu vergeben.

Standorte:

 Anzahl der zu errichtenden Ladepunkte bis 2030
Parkplatz Westwall/de Beyer (P 03)4
Parkplatz Bemmelstraße (P 10)4
Parkplatz Scharnstraße (P 17)2
Parkplatz Niederstraße (P 19)2
Parkplatz Fildersteg (P 02 - Kindergarten)4
Parkplatz Holzweg (P 01 - Friedhof)4
Parkplatz Am Rheintor (P 23 – linke Parkplatzhälfte)8
Parkplatz am Schulzentrum, Heinrich-Lensing-Straße4
Parkplatz Marienbaum, Emil-Underberg-Straße2
Parkplatz Städtisches-Stiftsgymnasium, Johannes-Janßen-Straße4

 

Unterlagen zum Download:

Auszug aus der Sondernutzungssatzung

Parkplatz Westwall

Parkplatz Bemmelstraßel

Parkplatz Scharnstraße

Parkplatz Niederstraße

Parkplatz Fildersteg

Parkplatz Holzweg

Parkplatz Am Rheintor

Parkplatz am Schulzentrum

Parkplatz Emil-Underberg-Straße

Parkplatz Städtisches-Stiftsgymnasium

 

Die Erlaubnis wird zunächst für 10 Jahre mit der Option auf Verlängerung erteilt.

Sondernutzungsgebühr:   24,- €/je Monat/je Stellplatz

Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen – Sondernutzungssatzung in der Stadt Xanten - in der jeweils geltenden Fassung.

Etwaige Mehrkosten für erforderliche Infrastruktur über die Ladesäule hinaus sind in dieser Gebühr nicht enthalten.

 

Die Eignung der Bewerber ist durch folgende Angaben nachzuweisen:

1. Fachkunde durch Referenzen: Wo und in welchem Umfang betreibt das Unternehmen bereits Ladeinfrastruktur? Wie viele Projekte hat es in den Jahren 2023 und 2024 projektiert? Wie viele sind für die Jahr 2024/2025 bereits in Umsetzung oder Planung? Es sind drei Referenzen aus den Jahren 2020 bis 2024 für die Errichtung und den Betrieb von Ladesäulen zu benennen.

2. Angaben zu im Rahmen des Projekts geplanten Partnern und Subunternehmen

3. Zuverlässigkeit: Nachweis eines Betriebskonzeptes, das durchgehende Erreichbarkeit (telefonisch oder per Mail) im Störungsfall und Zugriff aus der Ferne gewährleistet. Die Störungsbehebung durch Service-Mitarbeiter vor Ort soll werktags zwischen 8 – 20 Uhr erfolgen mit einer Reaktionszeit von maximal 8 Stunden.

4. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine schriftliche verbindliche Zusage, dass mit dem Bau spätestens sechs Monate nach Erteilung der Sondernutzungserlaubnis begonnen wird und die Ladesäule innerhalb von 12 Monaten in Betrieb genommen wird. Nicht vom Anbieter zu vertretende Verzögerungen (bspw. beim Netzanschluss) werden berücksichtigt.

5. Ebenfalls Voraussetzung ist die Bestätigung der kostenlosen Überlassung oder ggf. des Rückbaus des Netzanschlusses nach Ablauf der Genehmigung

 

B. Die Interessebekundungen müssen für jeden Standort einzeln beinhalten:

1. Entwurfsskizze zur vorgeschlagenen Aufstellung der Ladeinfrastruktur am Standort als Plan oder eine Fotomontage

2. Informationen über die geplante Ladesäule (mindestens Angaben zu Art, Marke, Model, Leistung, Gewicht und Maße der Ladesäule, Material, Maße, Tiefe des Fundaments)

3. Angaben zu geplantem Baubeginn und Inbetriebnahme.

4. Ladeleistung der Säule

5. Endkundenpreis

6. Anteil des genutzten Ökostroms

 

C. Auf Basis der Interessebekundungen erfolgt dann die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis bzw. der Abschluss eines Gestattungsvertrages.

Liegen mehrere Interessebekundungen vor, erfolgt eine Auswahl anhand der  nachstehenden Kriterien mit der genannten Gewichtung:

1. Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Ladesäulen     (35 Punkte)

2. Endkundenpreis (auf Basis der Ladeleistung und einer Stunde Ladedauer, inklusive Anmeldung und Nebenkosten) (25 Punkte)

3. Barrierefreiheit (Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit, Robustheit) der Ladesäulen (vgl. die technischen Anforderungen im Leitfaden der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur)      (25 Punkte)

4. Betrieb der Ladesäule mit (anteiligem) Ökostrom  (15 Punkte)

Den Zuschlag erhält der Interessent mit den meisten Punkten.  

Interessenten werden gebeten, sich bis spätestens zum

07.03.2025

mit allen erforderlichen Unterlagen zu bewerben:

Stadt Xanten
Der Bürgermeister
Karthaus 2
46509 Xanten

oder

per E-Mail an: ordnung@xanten.de