Inhalt
Bürgeranträge und -fragestunden, Bürgersprechstunde, Bürgerbegehren/-entscheide
Die Gemeindeordnung NRW regelt unter anderem die direkten und indirekten Mitwirkungsmöglickeiten für Bürger/-innen sowie Einwohner/-innen in Rats- und Ausschußsitzungen sowie im Allgemeinen.
- Unterrichtungspflicht der Gemeinde nach § 23 Gemeindeordnung
- Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung
- Einwohneranträge nach § 25 Gemeindeordnung
- Bürgerbegehren nach § 26 Gemeindeordnung
Die weiteren Details sind im Ortsrecht der Stadt Xanten - Allgemeine Verwaltung - Abschnitt 0, Abschnitt 0, Nummer 0.5 - Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden sowie Nummer 0.6., Geschäftsordnung des Rates - geregelt.
Das direkte Gespräch mit dem Bürgermeister können Sie im Rahmen der Bürgersprechstunde suchen. Die Erfahrungen im vergangenen Jahr haben gezeigt, dass für viele Berufstätige diese Uhrzeit zu früh ist. Daher hat Bürgermeister Görtz nunmehr seine Sprechstunde auf die Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr verlegt.
Um auch den Bürgerinnen und Bürgern aus den Xantener Ortschaften den Besuch einer Sprechstunde ohne lange Wege zu ermöglichen, sind diese abwechselnd in den Ortschaften geplant (möglichst am 1. Montag im Monat). Das wird in der Presse jeweils in der Vorwoche angekündigt. Im Rathaus findet an diesem Montag keine Sprechstunde statt.
Informationen zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden gemäß dem § 26 der Gemeindeordnung finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW.