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Fundverzeichnis
Anfragen zu Fundsachen
Sie vermissen eine Brille, ein Rad, eine Geldbörse oder einen sonstigen Gegenstand? Vielleicht wurde diese Fundsache durch eine(n) ehrlichen Finder/-in bei der Stadt Xanten oder bei der Polizeiwache in Xanten abgegeben. Alle diese Fundstücke werden bei der Stadt Xanten erfasst und aufbewahrt.
Schauen Sie direkt Online, ob Ihre Fundsache gefunden wurde:
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Annahme von Fundsachen
Fundsachen können Sie im Rathaus abgeben.
Dort werden auch Ihre Finderdaten erfasst.
Anzeigepflicht
Nach § 965 Absatz 2 BGB besteht eine Anzeigepflicht für Fundstücke mit einem Wert von mehr als 10,00 € bei der zuständigen Behörde.
Finderlohn
Die Höhe eines eventuellen Finderlohnes richtet sich nach § 971 des BGB. Das Fundamt kann Ihnen hierzu Auskunft erstatten.
Eigentumserwerb
Die Fundsache geht nach § 973 BGB mit Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde im Regelfall auf den Finder über, sofern kein Berechtigter zuvor einen Anspruch angemeldet hat.
Details hierzu erläutert Ihnen das Fundamt.
Bei einem Verzicht gelangen die Fundsachen zur Versteigerung.
Versteigerung von Fundsachen
Die Versteigerung von Fundsachen findet jeweils im August jeden Jahres statt.
Der genaue Termin wird jeweils rechtzeitig über die Presse bekanntgegeben.
Bei gutem Wetter findet die Versteigerung auf dem Kleinen Markt statt, bei Regen dagegen in der Halle des Dienstleistungsbetriebes der Stadt Xanten, Küvenkamp 1.
Versteigert werden alle Objekte, bei denen sich der Eigentümer nicht ermitteln lässt und auf die der Finder keinen Eigentumsanspruch erhebt.
Sie werden nach einer Aufbewahrungsfrist von mindestens sechs Monaten versteigert.
Zur Versteigerung gelangen hauptsächlich Fahrräder, Uhren, Schmuck und Handys.