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Informationsfreiheitsgesetz

Das Informationsfreiheitsgesetz NRW - IFG NRW

Am 01.01.2002 ist in Nordrhein-Westfalen das "Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)" in Kraft getreten. Das Gesetz gewährt allen Personen den Zugang zu den bei öffentlichen Stellen - also auch bei der Stadt Xanten - vorhandenen Informationen. Verwaltungsentscheidungen sollen transparent gemacht und Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig in politische Willensbildung eingebunden werden.

Die Informationen werden Ihnen möglichst unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht. Je nach Aufwand kann eine Verwaltungsgebühr erhoben werden. Grenzen für den freien Zugang zu Informationen werden da gesetzt, wo beispielsweise Dienst- und Geschäftsgeheimnisse, Datenschutzrechte Dritter oder Belange der inneren Sicherheit berührt werden. Die Ablehnung eines Antrages nach dem IFG NRW ist zu begründen.

Der Antrag kann bei der Stadt Xanten schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Er muss bestimmt sein und erkennen lassen, welche Informationen konkret angefordert werden. Ausführliche Informationen zum Informationsfreiheitsgesetz NRW erhalten Sie auf der Internetseite des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen.

Um auf die Internetseite des IM NRW zu gelangen, klicken Sie bitte auf den folgenden Link: www.im.nrw/themen/beteiligung/informationsfreiheit

Dort erhalten Sie folgende Informationen:

  • Wer hat ein Recht auf Informationen?
  • Unter welchen Voraussetzungen besteht das Informationszugangsrecht?
  • Gibt es Einschränkungen?
  • Was ist zu tun, um die gewünschten Informationen zu erhalten?
  • Wie lange dauert es, bis die Informationen erteilt werden?
  • Welche Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen im Falle der Ablehnung eines Antrags?
  • Was kostet der Informationszugang?
Kontakt

Herr Rynders
Fachbereich: Service und Personal
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-219
thomas.rynders@xanten.de