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Jugendschutz

Unter dem Begriff Jugendschutz werden rechtliche Regelungen zum Schutz von Jugendlichen und Kindern vor gesundheitlichen, sittlichen und sonstigen Gefahren zusammengefasst. Schwerpunkte sind dabei unter anderem: Jugend in der Öffentlichkeit, Schutz vor jugendgefährdenden Medien, Jugendhilfe, Jugendarbeitsschutz.

Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentichkeit. Es regelt den Verkauf, die Abgabe und den Konsum von Tabak und Alkohol, die Abgabe, z.B. Verkauf und Verleih, von Filmen und Computerspielen sowie den Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen (z.B. in Discotheken).

Fragen rund um das Thema Jugendschutz beantwortet Ihnen der Fachbereich Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung.

Kontakt

Frau Bramer
Fachbereich: Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-223
henrike.bramer@xanten.de