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Sondernutzung

Rechtsgrundlage zur Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen ist die Satzung über "Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen - Sondernutzungssatzung -", die sich im Abschnitt 1 des städtischen Ortsrechts wiederfindet.Geregelt wird die Nutzung öffentlichen Verkehrsraumes für andere Zwecke.

Grundsätzlich sind alle Informationen und Anträge zu diesem Thema im Rathaus erhältlich.

Kontakt

Frau Scholten
Fachbereich: Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-144
anja.scholten@xanten.de

Frau Rösen
Fachbereich: Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-251
heike.roesen@xanten.de