Inhalt
Sozialstiftung Xanten
Entstehung
Der Rat der Stadt Xanten hat in den Sitzungen am 15.12.1993 und am 31.10.1995 die Sozial-Stiftung Xanten als selbständige örtliche Stiftung errichtet.
Die Stiftung hat ihren Sitz in Xanten.
Sie ist Nachfolgerin der bisher von der Stadt Xanten verwalteten drei Stiftungen:
- Armenfondsstiftung
Diese Stiftung setzte sich aus verschiedenen Einzelstiftern - meistens aus früheren Jahrhunderten - zusammen, die ihre Mittel zu Gunsten der Armen in Xanten zur Verfügung stellten. - Heinrich-Holland'schen Stiftung
Johann Heinrich Holland stellte sein Vermögen im Jahre 1876 für die röm. -katholischen Armen der Stadt Xanten zur Verfügung. - Lensing-Schleß'schen Stiftung
Im Jahre 1880 schenkte Frau Helena Lensing, geb. Schleß, ihr Vermögen den römisch- katholischen Waisen
Zweck
Der Zweck der Stiftung wird in § 2 der Stiftungssatzung (sh. Ortsrecht der Stadt Xanten, Abschnitt 4.4) festgelegt:
(1) Die Sozial-Stiftung Xanten verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Stiftung ist im Wirkungskreis der Stadt Xanten die Förderung der Jugend- und Altenhilfe sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen (§ 53 AO), die insbesondere durch die Beschaffung von Mitteln zugunsten anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 58 Nr. 1 AO) realisiert werden soll. Im übrigen kann sie sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch einer Hilfsperson im Sinne von § 57 Abs. 1 S. 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt.
(2) Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(3) Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Sprechstunden und Kontakt
Die Sozialstiftung ist im Rathaus der Stadt Xanten zu den üblichen Bürozeiten nach Anmeldung zu erreichen.
Telefon: 0 28 01 / 77 22 41
E-Mail: sozialstiftung@xanten.de
Anträge
Anträge werden vom Stiftungsvorstand in seiner monatlich stattfindenden Vorstandssitzung beraten und entschieden.
Anträge können schriftlich gestellt werden bei der
Sozial-Stiftung Xanten
Karthaus 2
46509 Xanten
Gemeinnützigkeit der Sozialstiftung
Die Sozialstiftung Xanten ist als gemeinnützige Stiftung anerkannt und als solche im Stiftungsverzeichnis des Innenministeriums gelistet.
Beispiele für das Engegement der Sozialstiftung
Verbandliche Jugendarbeit
Unterstützung der Xantener Vereine im Bereich der verbandlichen Jugendarbeit, z. B. durch Zuschüsse zu Aktivitäten und Investitionen für Kinder und Jugendliche
Offene Jugendarbeit z. B. Unterstützung von Jugendveranstaltungen wie Rock am Dom - finanzielle Zuschüsse bei Anschaffungen von gemeinnützigen Trägern für Kinder und Jugendliche
Kooperation mit Xantener Schulen
Unterstützung von Projekten wie z. B. Begegnungsmaßnahmen mit Partnerschulen, Projekttage zu bestimmten Themen, Arbeitsgemeinschaften oder Pausenspiele
Kulturelle Jugendarbeit
Unterstützung von Aktivitäten im Bereich Kultur wie z.B. der Stadtbücherei Xanten beim Lesesommer sowie dem Schreibwettbewerb
Stadtranderholung
Finanzieller Beitrag zur Durchführung der Ferienmaßnahme für Kinder im Stadtgebiet der Stadt Xanten
Unterstützung Bedürftiger
Das Sozialamt hat den gesetzlichen Auftrag, einer sozialen Notlage abzuhelfen. Dafür müssen Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden. In einzelnen Fällen gehen dringende Bedürfnisse oder wünschenswerte Maßnahmen jedoch über das gesetzlich und finanziell Machbare hinaus. Dieses Teilbudget der Sozial-Stiftung Xanten dient der Unterstützung bedürftiger Personen in besonderen Notlagen.
Altenhilfe
Viele Senioren verfügen über gute psychische, körperliche und wirtschaftliche Ressourcen, um das Leben eigenverantwortlich und selbstständig zu gestalten. Großes Engagement, die wertvollen Erfahrungen und der Ideenreichtum aktiver Seniorinnen und Senioren stellen das Erfolgsrezept für eine aktive Altenarbeit dar. Dieses Engagement will die Sozial-Stiftung Xanten fördern, die bisher nicht aktiven Senioren ansprechen um Ihnen Möglichkeiten und Wege zu einer aktiven Gestaltung ihrer Freizeit aufzuzeigen und anzubieten.
Neben dem Betrieb und der Unterhaltung des Hauses der Begegnung unterstützt die Sozial-Stiftung Xanten zum Beispiel folgende Aktionen:
Zuschüsse zu Altenerholungsmaßnahmen
Unterstützung von Projekten für Senioren wie z. B. Vorträge, Seniorennachmittage
wünschenswerte Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den ansässigen Seniorenheimen
Haus der Begegnung
Die Angebote im Haus der Begegnung sind hier einzusehen oder aber telefonisch zu erfragen unter der Nummer 02801/77980.
Regelmäßig treffen sich verschiedene Gruppen zu veschiedenen Aktivitäten. Zu nennen sind unter anderem Mal- und Bastelangebote, Computerkurse, Bingo, Tanztee.....
Zum Standardangebot des Hauses gehören neben Ausflugsfahrten in den Monaten März bis Oktober Festlichkeiten wie z. B. Karnevalsfeier, Sommerfest, Weihnachtsfeier......
Das Haus der Begegnung ist weiterhin Begegnungsstätte für behinderte Mitmenschen, wie z. B. Rollstuhlfahrer und Kehlkopflose, die gemeinsam als Selbsthilfegruppen nach Möglichkeiten zur Überwindung der alltäglichen Schwierigkeiten suchen.
Kontakt: Frau Barbara Doerk, 0 28 01 / 77 980
Jugendkulturwerkstatt "Exit"
Die Sozialstiftung führt seit dem 01.01.2003 die Jugendkulturwerkstatt "Exit", Im Niederbruch 6, als offene Jugendeinrichtung.
Neben dem offenen Jugendtreff mit PlayStation, Dart, Kicker und Billard steht eine Indoorskateanlage sowie ein Bandproberaus zur Verfügung.
Ergänzt wird das Angebot um unterschiedliche Musikveranstaltungen des Fördervereins sowie verschiedene Projekte "Kochen, Boxen...
Alle aktuellen Infos sind über die Homepage www.exit-xanten.de erhältlich.
Angebote können zudem unter der Telefonnummer 02801/981218 oder aber per Mail unter exit-xanten@t-online.de abgefragt werden.
Ansprechpartner: Herr Georg van Schyndel
Direktlink zu dieser Seite: https://www.xanten.de/sozialstiftung