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Bundestagswahl

Wahltermin

Am 27. Dezember 2024 hat der Bundespräsident auf Ersuchen des Bundeskanzlers den 20. Deutschen Bundestag aufgelöst und den Wahltag auf Sonntag, den 23. Februar 2025, bestimmt.

Weitere Informationen zur Bundestagswahl finden Sie unter: https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG), die am Wahltage

  1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
  2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  3. nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz (BWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie

  1. nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt oder
  2. aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
  3. Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.  
Wählerverzeichnis

Wählen kann grundsätzlich nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen worden ist oder einen Wahlschein hat.

Wahlberechtigte Deutsche werden von Amts wegen, also ohne besonderen Antrag, in das Wählerverzeichnis der Stadt Xanten für die Bundestagswahl eingetragen, wenn sie am 12. Januar 2025 in der Stadt Xanten mit Wohnung (bei mehreren Wohnungen mit Hauptwohnung in Xanten) gemeldet sind. Nicht eingetragen werden Personen, die nur mit Nebenwohnung gemeldet sind.

Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Stadt Xanten kann in der Zeit vom 3. bis 7. Februar 2025 im Rathaus, Wahlbüro, Zimmer 28/A, Karthaus 2, 46509 Xanten zu den Öffnungszeiten des Wahlbüros eingesehen werden.

Wahlbenachrichtigung

Die Wahlbenachrichtigungen werden allen Wahlberechtigten automatisch in der Zeit vom 13. Januar bis spätestens 2. Februar 2025 zugestellt. Grundlage hierfür ist das Wählerverzeichnis der Stadt Xanten.

Sind Sie wahlberechtigt und haben keine Wahlbenachrichtigung im obigen Zeitraum erhalten, dann melden Sie sich bitte umgehend bei den unten genannten Kontaktpersonen des Wahlbüros.

Deutsche im Ausland

Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.

Im Ausland lebende Deutsche sollen ihren Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis bitte schnellstmöglich versenden. Den Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis mit dem Antrag auf Briefwahlunterlagen für im Ausland lebende Deutsche, die vor ihrem Fortzug ins Ausland in Xanten gemeldet waren, senden Sie bitte bis spätestens 2. Februar 2025 (Antragseingang) an die Stadt Xanten, Wahlbüro, Karthaus 2, 46509 Xanten.

Weitere Informationen und Anträge dazu finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin unter folgendem Link:

https://bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html

Bitte beachten Sie, dass der Gesetzgeber bei der Antragstellung unterscheidet, ob die antragstellende Person

a) nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens 3 Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten hat und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt

oder

b) aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben hat und von ihnen betroffen ist.

Bitte verwenden Sie

·       bei der Fallkonstellation a) das Antragsformular „Anlage 2“. Eine Einreichung per E-Mail (wahlen@xanten.de) ist in diesem Fall möglich.

·       bei der Fallkonstellation b) das Antragsformular „Anlage 2a“. Bitte fügen Sie zusätzlich auf gesondertem Blatt eine Begründung und gegebenenfalls ergänzende Unterlagen bei. Da Sie eine eidesstattliche Versicherung auf dem Antrag abgeben, ist die Einreichung nur im Original und eine Versendung nur auf dem Postweg möglich.

Deutsche, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten und im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihre Stimme per Briefwahl abgeben.

Briefwahl

Wer am 23. Februar 2025 nicht persönlich in seinem Wahlraum wählen kann oder möchte, hat die Möglichkeit, seine Stimme per Briefwahl abzugeben. Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein.

Jede wahlberechtigte Person, die in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen.

Wahlscheine können bis zum 21. Februar 2025, 15:00 Uhr, beantragt werden. Bitte beachten Sie jedoch die mehrtägigen Postlaufzeiten. Sollten Sie die Unterlagen nicht persönlich abholen, ist eine Zustellung bis zum nächsten Tag nicht sichergestellt.

Möchten Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen, füllen Sie den entsprechenden Vordruck auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aus und senden diesen zurück. Alternativ nutzen Sie die Möglichkeit, den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen mit Hilfe des QR-Codes, der auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist, zu beantragen. Sie können aber auch einfach und schnell unser Online-Formular nutzen.

https://wahlen.krzn.de/briefwahl/zlshj3h80x5w75mdf0sv/10/0032

Selbstverständlich können Sie uns Ihren Antrag auch in jeder anderen Schriftform (zum Beispiel per E-Mail an wahlen@xanten.de, Fax, Brief) zusenden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Der persönlich zu stellende Antrag muss den vollständigen Vor- und Zunamen, die Straße und Hausnummer, die Postleitzahl des Hauptwohnsitzes in Xanten und das Geburtsdatum enthalten.

Ausgabe und Versand der Briefwahlunterlagen sind erst nach Druck und Lieferung der Stimmzettel möglich (voraussichtlich Anfang Februar). Wir bitten bis dahin um Geduld.

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Die Aushändigung von Briefwahlunterlagen an einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht kann allerdings nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Dies hat die bevollmächtigte Person vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich der Gemeindebehörde zu versichern. Eine entsprechende Versicherung sowie eine Vollmacht zur Entgegennahme der Unterlagen befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die jeweils der Unterzeichnung bedürfen.

Voraussichtlich ab Anfang Februar 2025 können Sie die Briefwahl vor Ort im Bürgerservicebüro der Stadt Xanten (Rathaus, Foyer, Karthaus 2, 46509 Xanten) beantragen und direkt durchführen bzw. Ihre Stimme abgeben. Bringen Sie dazu bitte einen Lichtbildausweis und nach Möglichkeit Ihre Wahlbenachrichtigung mit. Bitte bedenken Sie dabei, dass es aufgrund des verkürzten Briefwahlzeitraumes zu längeren Wartezeiten kommen kann.

Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr im Rathaus der Stadt Xanten eingegangen sein.

Wahlbriefe, die aus dem Ausland zurückgesendet werden, müssen ausreichend frankiert werden.

Sollte Ihnen ein beantragter Wahlschein nicht zugestellt werden, so kann Ihnen bis spätestens Samstag, 22. Februar 2025, 12:00 Uhr, nach einer Versicherung Ihrerseits ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nehmen Sie in diesem Fall bitte rechtzeitig Kontakt mit dem Wahlbüro auf, denn wenn für Sie bereits ein Wahlschein ausgestellt wurde, können Sie nur noch mit diesem Wahlschein wählen.

Wahlhelfer*innen gesucht!

Sie möchten sich ehrenamtlich engagieren?
Dann melden Sie sich jetzt als Wahlhelfer*in für die Bundestagswahl beim Wahlamt der Stadt Xanten!

Wer kann Wahlhelfer*in werden?

  • Wahlberechtigte Personen (ab 18 Jahren)

 

Aufgaben der Wahlhelfer*innen:

Wahlvorsteher*inSchriftführer*inBeisitzer*in
  • leitet die Tätigkeit des Wahlvorstandes
  • Eröffnung und Schluss der Wahlhandlung
  • Leitung der Wahlhandlung und der Stimmenzählung
  • Meldung des Wahlergebnisses
  • Übergabe der Wahlniederschriften
  • Führung des Wählerverzeichnisses, insbesondere Vermerk der Stimmabgabe im Wählerverzeichnis
  • Fertigung der Wahlniederschrift
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Beobachtung der Wahlkabinen
  • Ordnung des Zutritts zum Wahlraum
  • Sortierung und Zählung der Stimmzettel

 

 

Erfrischungsgeld

Für Ihre Tätigkeit am Wahltag erhalten Sie ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 € - 70,00 € je nach Funktion im Wahlvorstand. 

Melden Sie sich jetzt als ehrenamtliche*r Wahlhelfer*in und tragen Sie so zu einer ordnungsgemäßen Bundestagswahl 2025 bei!

https://wahlen.krzn.de/wahlhelferportal/anmeldung?id=zlshj3h80x5w75mdf0sv&wahldatum=23.02.2025

Kontakt

Frau van Loock
Fachbereich: Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-257
bianca.vanloock@xanten.de