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Gartenuhren fristgerecht melden
Veröffentlicht am 15.01.2024
Viele Xantener Bürger haben in den letzten Jahren für den Wasserverbrauch in ihren Gärten eine separate Gartenwasseruhr eingebaut. Da das Wasser im Garten versickert und nicht in den Kanal eingeleitet wird, muss für die Verbrauchsmenge keine Abwassergebühr bezahlt werden.
Die Verwaltung weist daraufhin, dass der Rat in seiner Sitzung am 07.12.2023 beschlossen hat, dass die Zählerstände der Gartenuhr bis zum 30.11. eingesandt werden müssen. Für 2023 galt noch die Regelung für die Einsendung bis zum 15.01. des Folgesjahres.
Des Weiteren wurde festgelegt, dass eine Berücksichtigung der Abzugsmengen nicht stattfindet, wenn der Nachweis über die Wasserverbrauchsmenge nicht erbracht wurde oder nachgewiesene Schwundmengen nicht plausibel sind (z. B. nicht geeichte Wasserzähler oder im Verhältnis zur insgesamt abgenommen Frischwassermenge).
Ab sofort finden Sie auf der Internetseite oder per QR-Code ein Formular zur Eintragung des Gartenzählerstandes.
Ansprechpartner: Stadt Xanten, FON: 02801/772-296, MAIL: ABWASSER@xanten.de