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Hundebestandsaufnahme in Xanten ab dem 02.09.2019

Veröffentlicht am 09.08.2019 (Archivierte Meldung)

An die Xantener Hundehalter

 

 

Leider kommt es immer wieder vor, dass Hundebesitzer „vergessen“ ihre Vierbeiner anzumelden und so auch keine Hundesteuer erhoben werden kann. Im Interesse der ehrlichen Steuerzahler und der Gleichbehandlung aller Bürger wird die Stadt Xanten nach rund 6 Jahren erneut eine Hundebestandsaufnahme durchführen. Ab dem 02.09.2019 werden Mitarbeiter/innen der Stadt Xanten alle Haushalte aufsuchen und zu einer eventuellen Hundehaltung befragen. Die Mitarbeiter/innen können sich ausweisen, haben aber aus Gründen des Datenschutzes keine Information über bereits gemeldete Hunde. Die Stadtverwaltung bittet daher um Verständnis, dass alle Bürger befragt werden müssen, auch Hundehalter, die ihren Hund bereits seit Jahren ordnungsgemäß gemeldet haben.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Nachmeldungen, bei denen der Beginn der Hundehaltung durch geeignete Belege nachgewiesen wird, bis zum 30.09.2019 ohne weitere Maßnahmen angenommen werden. Hundehalter, die diesen Termin versäumen, können bis zu 4 Jahre rückwirkend nachveranlagt und mit einem Bußgeld belegt werden. Anmeldungen werden schriftlich (Stadt Xanten, Sachgebiet Steuern, Karthaus 2, 46509 Xanten), telefonisch (02801-772-269 oder 268) oder persönlich (Zimmer 130/Neubau oder 131/Neubau bzw. Bürgerservicebereich) entgegengenommen. Formulare können auch unter https://www.xanten.de/de/dienstleistungen/hunde-anmeldung-haltung-steuer/ ausgedruckt werden.

gez.:

Görtz

Bürgermeister

Kontakt

Herr Krüsmann
Sachgebiet: Steuern
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-269
jochen.kruesmann@xanten.de