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Informationen zum Silvesterfeuerwerk
Veröffentlicht am 19.12.2024
P r e s s e i n f o r m a t i o n
Die Stadt Xanten informiert über die Regelungen und Auswirkungen des Silvesterfeuerwerks. Feuerwerkskörper der Kategorie II dürfen nur zwischen dem 31.12.2024, 0:00 Uhr, und dem 01.01.2025, 24:00 Uhr, von volljährigen Personen im Freien gezündet werden. Kategorie-I-Feuerwerkskörper wie Wunderkerzen und Tischfeuerwerk sind das ganze Jahr über für Personen ab 12 Jahren erlaubt. Feuerwerke in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie brandempfindlichen Gebäuden wie Reetdach- oder Fachwerkhäusern sind verboten. Auch in Schutzgebieten ist das Abbrennen von Feuerwerk untersagt, um Tiere und die Umwelt zu schützen.
Die Stadtverwaltung weist auf die Belastungen für Wild-, Haus- und Nutztiere hin: Feuerwerke verursachen Lärm und Lichtstress, der Tiere in Panik versetzen und ihre Energiereserven gefährden kann – besonders in der winterlichen Futtermangelsituation. Vögel fliegen oft bis zur Erschöpfung, weil sie keinen Schlafplatz finden. Zusätzlich schadet Feuerwerk der Natur durch freigesetzte Schadstoffe, die Böden und Gewässer belasten.
Bürgermeister Thomas Görtz appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, Rücksicht auf Tiere und Umwelt zu nehmen, und betont die Verantwortung, den Jahreswechsel für alle angenehm zu gestalten.
Xanten, 18.12.2024
Thomas Görtz
Bürgermeister