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Keine Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen Schuldunfähigkeit untergebrachte Straftäter bei der Europawahl
Veröffentlicht am 17.04.2019 (Archivierte Meldung)
Die Stadt Xanten weist daraufhin, dass betreute Personen in allen Angelegenheiten sowie Straftäter, die wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind aufgrund eines neuen Urteils des Bundesverfassungsgerichts für die Europawahl am 26.05.2019 wahlberechtigt sind.
Betroffene haben die Möglichkeit einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis beim Wahlamt der Stadt Xanten zu stellen.
Fragen hierzu beantwortet Ihnen gerne das Wahlamt unter der Rufnummer: 02801/772-274
gez.
Görtz
Bürgermeister