Inhalt
Neue Anmeldepflicht für Osterfeuer
Veröffentlicht am 16.03.2015
Der Rat der Stadt Xanten hat am 12. Dezember 2014 eine neue Regelung hinsichtlich der Oster- und Brauchtumsfeuer beschlossen. Erstmalig gilt somit eine Anmeldepflicht. D.h. nur Osterfeuer, die zuvor bei der Ordnungsbehörde angemeldet wurden, dürfen abgebrannt werden, andernfalls droht ein Bußgeld. Die Osterfeuer können per Mail unter ordnung@rathaus-xanten.de oder bei Herrn Timm unter Tel: 02801/772-256 angemeldet werden. Folgende Angaben sind erforderlich:
- Name, Alter (mind. volljährig) und Anschrift der für das Feuer verantwortlichen Person, telef. Erreichbarkeit
- Angabe und Beschreibung des Ortes, wo das Feuer abgebrannt werden soll
- Datum und Uhrzeit, wann das Feuer angezündet werden soll
Darüber hinaus weist die Ordnungsbehörde darauf hin, dass beim Abbrennen von Osterfeuern einige Regeln zu beachten sind:
- Es darf nur unbehandeltes Holz sowie Strauchschnitt verbrannt werden, welches ausreichend abgetrocknet sein muss
- Abfall, Reifen, Kunststoffe, Sperrmüll etc. dürfen nicht verbrannt werden
- Die Feuerstelle darf erst unmittelbar vor dem Anzünden auf- bzw. umgeschichtet werden, um ggf. darin befindlichen Tieren eine Fluchtmöglichkeit zu gewährleisten
- Das Feuer muss ständig beaufsichtigt werden
Die Ordnungsbehörde wird vor den Festtagen stichprobenartige Kontrollen durchführen, um Verstöße gegen die einschlägigen Regelungen zu verhindern. Nähere Infos zu Art und Umfang, sowie zu weiteren Verhaltensweisen rund um das Thema Osterfeuer sind unter https://www.xanten.de/osterfeuer zu finden.