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Stadt Xanten bittet bei Besuchen im Rathaus um eine vorherige Terminvereinbarung (außer im Bürgerservicebüro)

Veröffentlicht am 30.11.2021 (Archivierte Meldung)

Stadt Xanten bittet bei Besuchen im Rathaus um eine vorherige Terminvereinbarung (außer im Bürgerservicebüro)

 

 

Das geänderte Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass Arbeitgeber den Beschäftigten mit Bürotätigkeiten das Arbeiten zu Hause (Homeoffice) zu ermöglichen haben, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Xanten sind von dieser Regelung betroffen und deshalb im Rathaus nicht immer persönlich erreichbar. Für Besuche bei den Fachbereichen der Stadtverwaltung, mit Ausnahme des Bürgerservicebüros, sowie beim Dienstleistungsbetrieb (DBX) wird deshalb um eine vorherige Terminvereinbarung mit der Ansprechperson in der Verwaltung gebeten.

Auch beim Besuchen im Bürgerservicebüro ist eine vorherige Terminvereinbarung vorteilhaft. Ohne einen Termin kann es zu erheblichen Wartezeiten kommen. Auch können durch die Terminvergabe Menschenansammlungen im Bürgerservicebüro vermieden werden.

Alle Ansprechpartner/-innen im Rathaus sind unter dem folgenden Link zu finden:

https://www.xanten.de/mitarbeiterverzeichnis

Da zum Schutz vor einer Infektion persönliche Kontakte weiterhin möglichst vermieden werden sollten, bittet die Verwaltung die Bürgerinnen und Bürger, Rücksprachen oder Antragstellungen möglichst telefonisch, per Email, online oder auf dem Postweg durchzuführen.

Viele Angelegenheiten können bereits heute digital erledigt werden. Nähere Informationen zu Online-Services für Bürgerinnen und Bürger sind unter folgendem Link zu finden:

https://www.xanten.de/onlineservices

Beim Betreten des Rathauses und während des Aufenthaltes im Gebäude ist generell eine medizinische Maske oder eine FFF2/KN95-Maske zu tragen (Maskenpflicht).

Xanten, 23.11.2021

gez.:

Thomas Görtz

Bürgermeister