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Tragen einer FFP2-Maske ab sofort Pflicht bei Besuchen im Rathaus der Stadt Xanten

Veröffentlicht am 09.12.2021 (Archivierte Meldung)

Tragen einer FFP2-Maske ab sofort Pflicht bei Besuchen im Rathaus der Stadt Xanten

Die weiterhin sehr hohen Inzidenz-Zahlen und die Ausbreitung der Omikron-Variante des Corona-Virus-SARS-Cov2 auch am Niederrhein machen es leider erforderlich, die Maßnahmen zur Vermeidung von Infektionen im Rathaus der Stadt Xanten zu verstärken.

Um den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin einen unkomplizierten Zutritt zum Rathaus zu ermöglichen, wird auf Zugangsbeschränkungen und die Einführung der 3G-Regel für den Zugang zum Rathaus bis auf weiteres verzichtet.

Zur Erhöhung der Sicherheit aller im Rathaus anwesender Personen ist aber ab sofort das Tragen einer FFP2-Maske (oder einer vergleichbaren Maske, z.B. KN95) beim Betreten und während des Aufenthaltes im Rathaus vorgeschrieben. Eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) ist wegen der geringeren Schutzwirkung nicht mehr ausreichend. Personen, die die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske nicht beachten, wird kein Zutritt bzw. kein Aufenthalt im Rathaus gewährt.

Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske ausgenommen. Soweit Kinder vom Schuleintritt bis zum Alter von 13 Jahren aufgrund der Passform keine FFP2-Maske tragen können, ist ersatzweise eine medizinische Maske (OP-Maske) zu tragen. Weiterhin sind Personen befreit, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen unter bestimmten Voraussetzungen am eigenen Arbeitsplatz die FFP2-Maske abnehmen.

 

Da sich einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Homeoffice befinden, wird für Besuche bei den Fachbereichen der Stadtverwaltung, mit Ausnahme des Bürgerservicebüros, sowie beim Dienstleistungsbetrieb (DBX) weiterhin um eine vorherige Terminvereinbarung mit der Ansprechperson in der Verwaltung gebeten.

Auch beim Besuch im Bürgerservicebüro ist eine vorherige Terminvereinbarung vorteilhaft. Ohne einen Termin kann es zu erheblichen Wartezeiten kommen. Auch können durch die Terminvergabe Menschenansammlungen im Bürgerservicebüro vermieden werden.

Alle Ansprechpartner/-innen im Rathaus sind unter dem folgenden Link zu finden:

https://www.xanten.de/mitarbeiterverzeichnis

Da zum Schutz vor einer Infektion persönliche Kontakte weiterhin möglichst vermieden werden sollten, bittet die Verwaltung die Bürgerinnen und Bürger, Rücksprachen oder Antragstellungen möglichst telefonisch, per Email, online oder auf dem Postweg durchzuführen.

Viele Angelegenheiten können bereits heute digital erledigt werden. Nähere Informationen zu Online-Services für Bürgerinnen und Bürger sind unter folgendem Link zu finden:

https://www.xanten.de/onlineservices

Ich bitte die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diese leider unvermeidlichen Maßnahmen.

 

Xanten, 08.12.2021

gez.:

Thomas Görtz

Bürgermeister