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Zuschussgewährung aus der Einwohnerpauschale 2024

Veröffentlicht am 15.07.2024

 

P r e s s e i n f o r m a t i o n

Zuschussgewährung aus der Einwohnerpauschale im Jahr 2024

 

 

Der Bezirksausschuss Xanten hatte beschlossen, dass ab dem Jahr 2015 von den Vereinen als Voraussetzung für die Zuschussgewährung ein Antrag auf finanzielle Unterstützung aus der Einwohnerpauschale zu stellen ist. Dieser Beschluss betrifft nur den Stadtbezirk Xanten-Mitte und nicht die Stadtbezirke Birten, Lüttingen, Wallfahrtsort Marienbaum, Wardt und Vynen/Obermörmter.

Der Bezirksausschuss Xanten wird in seiner Sitzung am 12. September 2024 über die Zuschussgewährung für das Jahr 2024 entscheiden.

Ich bitte die Vereine aus dem Stadtbezirk Xanten-Mitte, die einen Zuschuss aus der Einwohnerpauschale erhalten möchten, möglichst bis zum 07.08.2024 einen Zuschussantrag an den Bezirksausschuss Xanten zu stellen.

Der Zuschussantrag kann online auf der Homepage der Stadt Xanten gestellt werden. Sie finden den Antrag unter dem Buchstaben Z – Zuschuss aus der Einwohnerpauschale – Antrag an den Bezirksausschuss Xanten unter www.xanten.de/de/inhalt/digitales-rathaus/

Sollte einem Verein eine Online-Antragstellung nicht möglich sein, so kann der Zuschussantrag auch formlos an folgende Stelle im Rathaus gesandt werden:

Stadtverwaltung Xanten

Sachgebiet Zentrale Dienste

Karthaus 2

46509 Xanten

Email: service@xanten.de

Es empfiehlt sich, im Antrag ein konkretes Projekt oder eine Zweckbestimmung sowie die Höhe des dafür beantragten Zuschusses anzugeben.

Ein Nachweis über die steuerliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Vereins ist ab diesem Jahr nicht mehr beizufügen.

Ich bitte Sie, diese Informationen durch einen Hinweis im redaktionellen Teil an die betroffenen Vereine weiterzugeben.

Xanten, 10.07.2024

gez.:

Thomas Görtz

Bürgermeister