Inhalt

Gastaufnahmebedingungen

Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen für Beherbergungsleistungen (GAB)

 

 1. Geltungsbereich dieser GAB

1.1   Die TIX-Tourist Information Xanten GmbH (in Folgenden: „TIX“) vermittelt Unterkünfte in Hotels, bei Gastgebern von Ferienwohnungen und sonstigen Beherbergungsbetrieben (im Folgenden; „Gastgeber“) entsprechend dem aktuellen Buchungsangebot.

1.2   TIX ist selbst Gastgeber, soweit hierauf (z.B. in der Unterkunftsbeschreibung) hingewiesen wird. Dies ist z.B. bei folgenden Unterkünften der Fall: Klever Tor, Mitteltor, Pesthäuschen, Türmchen am Westwall.

1.3   Soweit TIX die Vertragsverhältnisse nur vermittelt, entstehen die Verträge direkt zwischen dem jeweiligen Gastgeber und dem Aufraggeber. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit sie wirksam einbezogen wurden und nicht ausdrücklich abweichendes geregelt wurde, Inhalt des Beherbergungsvertrages zwischen dem jeweiligen Gastgeber und dem Auftraggeber.

1.4   Soweit der jeweilige Gastgeber abweichende Vertragsbedingungen verwendet und diese in das Vertragsverhältnis wirksam einbezogen werden, gelten diese vorrangig.

 

2. Vertragsschluss / Vertragsinhalt

2.1   Mit einem Buchungsauftrag bietet der Auftraggeber dem Gastgeber den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Auftraggeber handelt nicht in Vertretung der Gäste, sondern im eigenen Namen und somit als Vertragspartner, soweit ein Handeln im fremden Namen nicht ausdrücklich erklärt wird oder sich dieses aus den Umständen ergibt. Bei Buchungen für Unternehmen, Reisebüros, Reiseveranstalter, Vereine, Volkshochschulen, Schulen, Schulklassen oder ähnlichen Strukturen wird vermutet, dass der Auftraggeber als Vertreter dieser Institutionen bzw. deren Rechtsträger auftritt und somit die jeweilige Institution Vertragspartner wird, soweit er nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt oder sich eindeutig aus den Umständen etwas anders ergibt.

2.2   Der Vertrag kommt mit einer Buchungsbestätigung durch TIX zustande. Die Bestätigung kann auch durch schlüssiges Verhalten (konkludent) erfolgen. Mit dem Vertragsschluss ist der Gastgeber verbindlich zur Beherbergung und der Vertragspartner zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet (garantierte Buchung).

2.3   Vertragsinhalt ist die Leistungsbeschreibung von TIX, die in der jeweils aktuellen Broschüre von TIX abgedruckt ist oder auf der Website von TIX veröffentlicht wurde, auf dies sich der Kunde bei seinem Buchungsauftrag bezieht. Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von der TIX oder dem Gastgeber herausgegeben wurden, sind für den Gastgeber und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Vertragspartner zum Inhalt der Leistungspflicht des Gastgebers gemacht wurden.

2.4   Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Vertragspartners vom Inhalt des Angebots ab, so liegt ein neues Angebot vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit mit der Annahmeerklärung auf die Änderung hingewiesen wurde und der Kunde innerhalb von 10 Tagen die Annahme durch konkludente (z.B. durch Anzahlung) oder ausdrückliche Erklärung (gegenüber dem Gastgeber oder TIX) erklärt.

2.5   Bei einem Vertragsschluss im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gilt ergänzend folgendes:

2.5.1   Dem Auftraggeber wird der Ablauf des Buchungsvorgangs in der entsprechenden Anwendung erläutert.

2.5.2   Dem Auftraggeber steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.

2.5.3   Die zur Durchführung der elektronischen Buchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.

2.5.4   Soweit der Vertragstext vom Veranstalter gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.

2.5.5   Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ oder mit vergleichbarer Formulierung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.

2.5.6   Der Auftraggeber erhält unverzüglich auf elektronischem Weg eine Eingangsbestätigung, soweit nicht ebenfalls unverzüglich eine ausdrückliche Buchungsbestätigung erfolgt. Eine isolierte Eingangsbestätigung stellt keine Buchungsbestätigung dar und begründet keinen Anspruch auf Zustandekommen des Vertrages.

2.5.7  Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Gastes durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Gastaufnahmevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Buchungsbestätigung beim Auftraggeber am Bildschirm zu Stande, ohne dass es Eingangsbestätigung des Buchungsauftrags bedarf. In diesem Fall wird dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Auftraggeber diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt. Der Zugang einer solchen zusätzlichen übermittelten Buchungsbestätigung ist jedoch gleichfalls nicht Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages.

 

3. Rücktritt / Stornierung / Nichtanreise (No-Show)

3.1   Der Auftraggeber kann jederzeit durch formlose Erklärung gegenüber dem Gastgeber von dem Beherbergungsvertrag zurücktreten. TIX teilt die Kontaktdaten des Gastgerbers mit der Buchungsbestätigung mit.

3.2   Der Vertragspartner schuldet dem Gastgeber im Fall des Rücktritts durch den Vertragspartner oder der Nichtanreise des Gastes aber eine angemessene Vergütung, wenn nicht aufgrund eines schuldhaften Verhaltens des Gastgebers ein wichtiger Grund hierfür vorlag oder zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung feststeht, dass der Gastgeber die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann.

3.2.1   Soweit TIX selbst der Gastgeber ist, gilt als angemessene Vergütung folgendes als vereinbart:

Der Auftraggeber

- schuldet keine Vergütung, wenn er bis zum Ablauf des 30. Tages vor der Ankunft von dem Beherbergungsvertrag zurücktritt;

- schuldet eine Vergütung in Höhe von 40% des vereinbarten Preises, wenn der zwischen dem 29. Tag und dem 14. Tage vor Ankunft zurücktritt;

- schuldet eine Vergütung in Höhe von 60 % des vereinbarten Preises, wenn er zwischen dem 13. Tag vor der Ankunft und dem Ankunftstag zurücktritt oder bei Nichterscheinen.

3.2.2   In den Fällen, in denen 3.2.1 nicht eingreift und nicht ausdrückliche etwas anders vereinbart wird gilt bezüglich der angemessenen Vergütung folgendes:

Unter Berücksichtigung von pauschalierten ersparten Aufwendungen wird als angemessene Vergütung folgender Anteil des vereinbarte Preises bestimmt:

-  bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90%;

-  Bei Übernachtung/Frühstück 80%;

-  bei Halbpension 70%;

-  bei Vollpension 60%.

Diese angemessene Vergütung reduziert sich zusätzlich um den Erlös, den der Gastgeber durch anderweitige Verwertungen (z.B. erneute Vermietung in demselben Zeitraum) erhält.

3.2.3   Unter dem „vereinbarten Preis“ im Sinne von Ziffern 3.2.1 und 3.2.2 ist der Preis zu verstehen, der für die gebuchte Unterkunftsleistungen über die gesamte Aufenthaltsdauer einschließlich aller Nebenkosten, jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe vereinbart wurde.

3.3   Dem Vertragspartner bleibt es in jedem Fall ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass dessen ersparten Aufwendungen höher sind als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Vertragspartner nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag an den Gastgeber zu bezahlen.

3.4   Wenn der Gast am Ankunftstag bis 17 Uhr nicht beim Beherbergungsbetrieb eingetroffen ist und eine spätere Ankunftszeit nicht ausdrücklich vereinbart wurde, wird dies als Nichteintreffen und Rücktrittserklärung gewertet. Der Gastgeber darf die Unterkunft in diesem Fall neu vergeben. Es wird daher im Fall einer möglichen Verspätung dringend dazu geraten, rechtzeitig vorher mit dem Gastgeber in Kontakt zu treten.

3.5   Ist der Auftraggeber mit einer vereinbarten Vorauszahlung im Verzug, so kann der Gastgeber, nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung den Rücktritt vom Vertrag erklären. Vorstehende Ziffern 3.2 bis 3.3 gelten entsprechend.

3.6   Jedem Gastgeber steht es frei im Fall des Rücktritts kulanzweise auf die vereinbarte Vergütung zu verzichten bzw. diese weiter zu reduzieren.

 

4. Preise, Anzahlung, Zahlungsbedingungen

4.1   Die von TIX angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten und steuern ein, soweit nicht ausdrücklich etwas anders angegeben ist.

4.2   Der gesamte vereinbarte Preis für den Aufenthalt, einschließlich aller Nebenkosten, ist am Tage der Abreise zur Zahlung fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.

4.3   Der Gastgeber kann eine Anzahlung oder eine vollständige Vorauszahlung der vereinbarten Vergütung verlangen, soweit dies (z.B. in den Gastaufnahmebedingungen des Gastgebers oder mit der Unterkunftsbeschreibung) vereinbart wurde.

4.4   Soweit TIX selbst Gastgeber ist, sind folgende Vorauszahlungen zu leisten:

-  25% des vereinbarten Gesamtpreises unmittelbar nach der Buchungsbestätigung;

-  die Restzahlung ist 21 Tage vor Anreise zu leisten.

4.5   Zwischen dem Gastgeber und dem Vertragspartner können in gesetzlich zulässiger Weise bestimmte Zahlungsmittel vereinbart werden (z.B. mit wirksam vereinbarten Geschäftsbedingungen des Gastgebers oder mit der Leistungsbeschreibung).

4.6   Soweit der Vertragspartner bzw. der Gast oder der Auftraggeber Kreditkartendaten für die Zahlung angeben, ist der Gastgeber im Fall der nicht vollständigen Bezahlung fälliger Forderungen berechtigt, die Kreditkarte mit den entsprechenden Beträgen zu belasten.

 

5. Mängel / Schäden / Beanstandungen

Schäden des Gastes und Mängel der Leistungserbringung sind unverzüglich während des Aufenthaltes dem Gastgeber anzuzeigen. Wird eine solche Anzeige unterlassen, so bestehen keine Mängelansprüche, es sei denn, dass der Gastgeber den Mangel bzw. die Gefahr kennt oder fahrlässig nicht kennt. Eine Anzeige gegenüber TIX entbindet den Gast nicht von der Verpflichtung, die Beanstandung unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen, soweit TIX nicht selbst der Gastgeber ist.

 

6. Haftung

6.1   Soweit TIX nicht selbst der Gastgeber ist, bietet TIX die vermittelten Leistungen nicht im eigenen Namen an, sondern ist lediglich Vermittler. TIX haftet in diesem Fall nicht für Art, Umfang und Qualität der Leistungserbringung durch den Gastgeber sowie die durch diesen verursachten Mängel oder Schäden. Hiervon unberührt bleibt die schuldhafte Verletzung von Vermittlerpflichten. Bei der bloßen Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet TIX nur für die richtige Auswahl der Informationsquellen und die richtige Weitergabe an den Kunden, nicht jedoch für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Informationen, soweit nicht ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.

6.2   Der Gastgeber haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Gastgebers beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers beruhen. Pflichtverletzungen eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Gastgebers stehen eigenen Pflichtverletzungen des Gastgebers gleich.

6.3   Im Übrigen ist eine Haftung des Gastgebers ausgeschlossen, soweit nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zwingend gehaftet wird oder es sich um die Verletzung von Pflichten handelt deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (sog. Kardinalspflichten).

6.4   Die Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.

6.5   Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

 

7. Verjährung

7.1   Vertragliche Ansprüche des Vertragspartners gegenüber dem Gastgeber und TIX, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in drei Jahren.

7.2   Alle sonstigen vertraglichen Ansprüche des Vertragspartners verjähren in einem Jahr.

7.3   Die Verjährung nach den vorstehenden Bestimmungen beginnt jeweils mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Anspruchsinhaber von den, den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

7.4   Die Verjährungsfrist kann gemäß §§ 203 ff. BGB (z.B. durch Verhandlung oder Rechtsverfolgung) gehemmt werden.

 

8. Rechtswahl

Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Beherbergungsvertrag mit dem Gastgeber und einem etwaigen Vermittlungsleistungen mit TIX gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Regelungen oder nicht abdingbare Abkommen entgegenstehen.

 

TIX-Tourist Information Xanten GmbH

Kurfürstenstr. 9

46509 Xanten

Amtsgericht Kleve (HRB 7340)

Geschäftsführer: Thomas Görtz, Hannah Keuchel

Tel.:     02801 - 772 - 200

Fax:     02801 - 772 - 199

info@xanten.de