Inhalt
121. Änderung des Flächennutzungsplans "Solarpark Xanten"
Hinweis: Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Fachbereich Stadtplanung, Bauen und Denkmalpflege der Stadt Xanten auf.
Der Geltungsbereich der 121. Änderung des Flächennutzungsplanes „Solarpark Xanten“ liegt südwestlich der Ortslage Xanten zwischen Urselmannsweg und der Stadtgrenze in der Gemarkung Wardt, Flur 21, und umfasst die Flurstücke 173, 177, 178 und 179 bis 182 (Bereich der ehemalig durch die NATO militärisch genutzten Flächen; incl. der ehemaligen Betriebsgebäude und Wege- sowie Lagerflächen). Der Planbereich ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Parallel zur 121. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 20 im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB aufgestellt.
Plandetails:
- Übersichtsplan
- 121. Änderung des Flächennutzungsplans
- Begründung
- Umweltbericht
- Zusammenfassende Erklärung
Gutachten:
- Altlasten - Stellungnahme
- Altlasten - Gutachten
- Altlasten - Flächenermittlung
- Altlasten - Massenberechnung Beton
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (ASF)
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Karte A1
- Baugrundgutachten
- Bandschutz - Brandschutzkonzept
- Brandschutz - Brandschutzplan
- Brandschutz - Muster Trafostation
- Standsicherheitsprüfung Laternen
Weitere Materialien:
(Weitere zugehörige Materialien können auf Nachfrage im Sachgebiet Stadtplanung zu den offiziellen Öffnungszeiten eingesehen werden)
Verfahrensnachweis
- Aufstellungsbeschluss: 04.07.2019
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 01.07.2020 - 31.07.2020
- Offenlagebeschluss: 08.12.2020
- Offenlage: 04.01.2021 - 08.02.2021
- Feststellungsbeschluss: 16.03.2021
- Antrag auf Genehmigung gem. § 6 Abs. 1 BauGB: 26.03.2021
- Erteilung der Genehmigung: 02.07.2021
- Bekanntmachung im Amtsblatt: 04.08.2021
Status | rechtskräftig |
---|