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Fischereiwesen, Fischerei-/Angelscheine

Fischereiprüfung und Antrag

Zuständig für die Durchführung der Prüfungen ist der Kreis Wesel als untere Fischereibehörde. Entsprechende Hinweise und Informationen finden Sie auf der Seite des Kreises Wesel unter https://www.kreis-wesel.de/Fischerprüfung

Fischereischein

Nach erfolgreich abgelegter Prüfung kann der Fischereischein (Jahres- oder Fünfjahresschein) im Bürgerservicebüro der Stadt Xanten beantragt werden. Hierzu sind die folgenden Voraussetzungen und Unterlagen nachzuweisen:

 

Voraussetzungen:

  • Fischereiprüfung
  • Mindestalter 14 Jahre

Mitzubringende Unterlagen:

  • Ausweis
  • 1 Lichtbild (nur bei Neuausstellung des Fischereischeins)
  • Prüfungszeugnis

Gebühren und Fischereiabgabe:

  • Jahresschein: 16 Euro
  • Fünfjahresschein: 48 Euro

Jugendfischereischein

Die Gültigkeitsdauer des Jugendfischereischeins beträgt ein Kalenderjahr.

Voraussetzungen:

  • Alter: 10 bis 16 Jahre

Mitzubringende Unterlagen:

  • Kinderausweis
  • 1 Lichtbild

Gebühren und Fischereiabgabe:

  • 8 Euro

 

Fristen

Antragstellung bis 4 Wochen vor Prüfungsbeginn

Hinweise

Die Angelscheine werden nur in Verbindung mit einem gültigen Fischereierlaubnisschein ausgegeben.

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