Inhalt
Fischereiwesen, Fischerei-/Angelscheine
Fischereiprüfung und Antrag
Zuständig für die Durchführung der Prüfungen ist der Kreis Wesel als untere Fischereibehörde. Entsprechende Hinweise und Informationen finden Sie auf der Seite des Kreises Wesel unter https://www.kreis-wesel.de/Fischerprüfung
Fischereischein
Nach erfolgreich abgelegter Prüfung kann der Fischereischein (Jahres- oder Fünfjahresschein) im Bürgerservicebüro der Stadt Xanten beantragt werden. Hierzu sind die folgenden Voraussetzungen und Unterlagen nachzuweisen:
Voraussetzungen:
- Fischereiprüfung
- Mindestalter 14 Jahre
Mitzubringende Unterlagen:
- Ausweis
- 1 Lichtbild (nur bei Neuausstellung des Fischereischeins)
- Prüfungszeugnis
Gebühren und Fischereiabgabe:
- Jahresschein: 16 Euro
- Fünfjahresschein: 48 Euro
Jugendfischereischein
Die Gültigkeitsdauer des Jugendfischereischeins beträgt ein Kalenderjahr.
Voraussetzungen:
- Alter: 10 bis 16 Jahre
Mitzubringende Unterlagen:
- Kinderausweis
- 1 Lichtbild
Gebühren und Fischereiabgabe:
- 8 Euro
Fristen
Antragstellung bis 4 Wochen vor Prüfungsbeginn
Hinweise
Die Angelscheine werden nur in Verbindung mit einem gültigen Fischereierlaubnisschein ausgegeben.