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Rattenbefall
Achtung: In der Zeit vom 23.12.2024 bis zum 03.01.2025 erfolgt vor Ort keine Schädlingsbekämpfung.
Etwaiger Rattenbefall ist aufgrund der damit verbundenen Gefahren anzeigepflichtig.
Der Befall ist im Rathaus oder telefonisch anzuzeigen.
Folgende Angaben sind notwendig:
Name,
Anschrift
Telefonnummer des Meldenden
sowie der Ort des Rattenbefalls.