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Fundsachen / Fundtiere

Anfragen zu Fundsachen

Sie vermissen eine Brille, ein Rad, eine Geldbörse oder einen sonstigen Gegenstand? Vielleicht wurde diese Fundsache durch eine(n) ehrlichen Finder/-in bei der Stadt Xanten oder bei der Polizeiwache in Xanten abgegeben. Alle diese Fundstücke werden bei der Stadt Xanten erfasst und aufbewahrt.

Die Stadt Xanten bietet nun den Service eines  Online-Fundverzeichnisses. In diesem Verzeichnis finden Sie eine grobe Darstellung aller derzeit bei der Stadt Xanten aufbeahrten Fundgegenstände. Wenn Sie einen Gegenstand wiederzuerkennen glauben, können Sie sich mit dem Fundamt in Verbindung setzen.

Zum Fundverzeichnis gelangen Sie hier.

Natürlich können Sie sich nach wie vor auch telefonisch oder persönlich an die Stadt wenden, um sich nach einem vermissten Gegenstand zu erkundigen!

Annahme von Fundsachen

Fundsachen können Sie im Rathaus abgeben.
Dort werden auch Ihre Finderdaten erfasst.

Anzeigepflicht

Nach § 965 Absatz 2 BGB besteht eine Anzeigepflicht für Fundstücke mit einem Wert von mehr als 10,00 bei der zuständigen Behörde.

Finderlohn

Die Höhe eines eventuellen Finderlohnes richtet sich nach § 971 des BGB. Das Fundamt kann Ihnen hierzu Auskunft erstatten.

Eigentumserwerb

Die Fundsache geht nach § 973 BGB mit Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde im Regelfall auf den Finder über, sofern kein Berechtigter zuvor einen Anspruch angemeldet hat.
Details hierzu erläutert Ihnen das Fundamt.
Bei einem Verzicht gelangen die Fundsachen zur Versteigerung.

Versteigerung von Fundsachen

Die Stadt Xanten hat sich entschlossen, in Zukunft die Fundsachen über das Internet zu versteigern und keine Versteigerung vor Ort mehr durchzuführen.

Die Fundsachen werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist in regelmäßigen Abständen unter der öffentlichen Plattform www.zoll-auktion.deversteigert.

Eigentumsansprüche an den zur Versteigerung kommenden Fundgegenständen sind beim Fachbereich Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung, Bürgerservicebüro, im Rathaus Xanten, Karthaus 2, Foyer, anzumelden und nachzuweisen.


Umgang mit Fundtieren

Als Fundtiere gelten verirrte oder dem Halter/der Halterin dauerhaft entlaufene Haustiere sowie Haustiere ohne bekannte Halter/in. Für die Versorgung, Unterbringung und die notwendige tierärztliche Behandlung ist grundsätzlich die örtliche Ordnungsbehörde des Fundortes verantwortlich. Sollten Sie ein solches Haustier gefunden haben, melden Sie dieses bitte während der Dienstzeiten der Ordnungsbehörde der Stadt Xanten (Tel: 02801/772-346). Außerhalb der Dienstzeiten ist die Rufbereitschaft der Ordnungsbehörde über die Polizei und Feuerwehrleitstelle erreichbar. Das Fundtier wird dann nach entsprechender Freigabe in dem Tierheim Kranenburg (Telefon: 02826/92060) untergebracht und versorgt.

Hinweis: Eine zugelaufene oder gefundene Katze ist nicht in jedem Fall ohne Besitzer. Besonders dann, wenn ihr Fell glänzt und sie eine wohlgenährte Erscheinung hat, ist sie wahrscheinlich einfach nur ein Freigänger. Es ist in jedem Fall davon abzuraten, ein solches Tier zu füttern oder in Ihrer Wohnung aufzunehmen. Sonst kommt es schnell zur Entfremdung vom alten Zuhause.

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