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Gewerbean-/-ab/-ummeldungen

Hinweise zu Gewerbean-, -um-, -abmeldungen

Die Gewerbeordnung geht vom Grundsatz der Gewerbefreiheit aus. Jedermann hat somit Zugang zu allen gewerblichen Tätigkeiten. Allerdings sind die Tätigkeiten der zuständigen Behörde anzuzeigen.

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Go! Das Gründungsnetzwerk NRW ist eine Gemeinschaftsaktion von Land und Wirtschaft in NRW. Es bietet nützliche Tipps für Ihren Weg in die erfolgreiche Selbstständigkeit. Sie erhalten Erstinformationen zu den Themen Finanzierung, Steuern, Versicherung, weitere Beratungsangebote und vieles mehr, was nun für Ihr Gründungsunternehmen wichtig werden kann.

Besteht bei Ihnen der Bedarf nach mehr Informationen speziell für das in Aussicht genommene Gewerbeunternehmen?

Im Infocenter Gewerbemeldung können Sie unter www.gewerbeanmeldung.nrw.de weitere Hinweise erhalten. Es werden Fragen beantwortet wie zum Beispiel: Besteht für mein Gewerbe eine Erlaubnispflicht?

Wann wird eine Gewerbeanzeige notwendig?

  • Bei Beginn einer gewerblichen Tätigkeit (Gewerbeanmeldung).
  • Bei Veränderung des Gegenstandes des Gewerbebetriebes (zum Beispiel Ausdehnung auf eine andere Warengruppe oder Leistung), bei Namensänderung des Gewerbetreibenden oder bei Verlegung des Betriebes innerhalb der Gemeinde (Gewerbeummeldung).
  • Bei Beendigung einer gewerblichen Tätigkeit (Gewerbeabmeldung).

Die Gewerbeanzeigen sind gleichzeitig mit Beginn, Veränderung oder Beendigung zu erstatten.

Wer ist anzeigepflichtig?

Anzeigepflichtig ist bei natürlichen Personen der Gewerbetreibende. Bei Personengesellschaften (zum Beispiel BGB-Gesellschaften, OHG, KG) sind die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter als Gewerbetreibende anzusehen. Bei juristischen Personen (zum Beispiel. GmbH, AG) hat der gesetzliche Vertreter die Anzeige vorzunehmen (zum Beispiel. Geschäftsführer einer GmbH).

In welcher Form ist das Gewerbe anzuzeigen?

Für die Gewerbemeldungen sind bundeseinheitliche Vordrucke - siehe rechts unter Formulare - vorgesehen. Weitere Unterlagen sind erforderlich.

Erlaubnispflichten

Für die Ausübung einiger Gewerbe ist die Erteilung einer Erlaubnis notwendig (zum Beispiel bei der Gaststättengewerbe, beim Bewachungs-, Versteigerer- oder Pfandleihgewerbe sowie Vermittlung bei der von Immobilien, Darlehen usw.). Bei der Gewerbeanmeldung ist die Erlaubnis vorzulegen.

Der selbstständige Betrieb eines Handwerks als stehenden Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen sowie Personengesellschaften gestattet.

Die Aufzählung der erlaubnispflichtigen Tätigkeiten ist nicht abschließend. Auch hier geben die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Gewerbemeldestelle gerne vorab telefonischen Auskünfte.

Hinweise zu Auskünften aus dem Gewerberegister

Das Gewerberegister unterliegt grundsätzlich dem Datenschutz, jedoch können öffentliche und nichtöffentliche Stellen (auch Privatpersonen, das ist gebührenpflichtig) auf Antrag bei einem berechtigten Interesse eine Auskunft aus dem Gewerberegister erhalten. Die Auskünfte enthalten die Grunddaten: Name, Gewerbeart und Betriebsanschrift.

Sonderfall: Erlaubnis nach § 34 c GewO für Makler, Bauträger und Baubetreuer

Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 c GewO (Makler, Bauträger, Baubetreuer) sind ebenfalls erhältlich im Rathaus.
Sie sind direkt zu richten an:

Kreis Wesel
Der Landrat
Fachbereich Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr
Reeser Landstr. 31
46483 Wesel

Weitere Informationen dazu sind erhältlich beim Kreis Wesel bzw. detailliert unter Einheitlichen Ansprechpartner für NRW  der Bezirksregierung Detmold.

Gebühren

Gewerbean- und ummeldung

Für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften,
die keine juristischen Personen sind
26,00 €

Für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberichtigte Gesellschafter von
Personengesellschaften sind
33,00 €

Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen
13,00 €

Für die Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für den
Gewerbetreibenden
15,00 €

Eine Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.

Kontakt

Frau Bramer
Fachbereich: Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-223
henrike.bramer@xanten.de