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Schankerlaubnis / Gestattung

Benötige ich eine Gaststättenerlaubnis oder eine Gestattung (Schankerlaubnis)?

Wenn Sie eine bereits bestehende Gaststätte übernehmen oder einen neuen Gaststättenbetrieb führen wollen, dann benötigen Sie eine  Gaststättenerlaubnis.

Wenn Sie aus besonderem Anlass vorübergehend alkoholische Getränke ausschenken wollen, dann benötigen Sie eine Gestattung..

Schankerlaubnis (Gestattung)

Wenn Sie eine Veranstaltung aus besonderem Anlass (zum Beispiel Geschäftseröffnung, Sportfest, Straßenfest) durchführen und dabei alkoholische Getränke abgeben wollen, benötigen Sie eine Gestattung durch den zuständigen Fachbereich der Stadt Xanten. Eine Gestattung ist eine Gaststättenerlaubnis, die unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf erteilt wird.

Besondere Anlässe sind immer nur kurzzeitige Ereignisse.

Für die Abgabe von Speisen und alkoholfreien Getränken müssen Sie keine Erlaubnis beantragen.

Der Antrag kann ausgefüllt und unterschrieben entweder auf dem Postweg, per Mail oder per Fax übersandt werden.

Ihr Antrag wird an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Dabei wird im Verfahren auch der Fachbereich Lebensmittelüberwachung des Kreises Wesel  beteiligt, damit gewährleistet ist, dass die Verkaufsstände lebensmittelrechtlich einwandfrei sind.

Da das Erlaubnisverfahren einige Zeit in Anspruch nehmen kann, empfiehlt es sich, den Antrag frühzeitig mindestens 2  Wochen vor der geplanten Veranstaltung zu stellen.

Kontakt

Frau Rösen
Fachbereich: Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-251
heike.roesen@xanten.de

Frau Scholten
Fachbereich: Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-144
anja.scholten@xanten.de