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Grundstücksteilung - Teilungsgenehmigung

Hintergrund und Aufgabe

Für die Teilung eines bebauten Grundstückes und die Fortschreibung im Grundbuch benötigen Sie eine bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung (§ 7 Bauordnung NRW).

Einzureichende Unterlagen:
  • Antragsformular (Architektenkammer NRW – Formulare),
  • amtlicher Lageplan gemäß § 17 Bauprüfverordnung, 2-fach,
  • Bauzeichnungen, 2-fach,(soweit sie zur Beurteilung des Antrages erforderlich sind, z. B. zum Nachweis von Gebäudeabschlusswänden).

Einer Genehmigung bedarf es nicht, wenn

  1. die Teilung in öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahren vorgenommen wird, oder der Bund, das Land oder eine Gebietskörperschaft an der Teilung beteiligt ist, oder
  2. eine mit der Wahrnehmung der Aufgaben befugte Person gemäß § 2 Vermessungs- und Katastergesetz die bauordnungsrechtliche Unbedenklichkeit der Teilung bescheinigt hat.

Bedarf die Teilung keiner Genehmigung, kann auf Antrag ein Zeugnis ausgestellt werden. Das Zeugnis steht einer Genehmigung gleich.

Einzureichende Unterlagen:
  • Antragsformular (Architektenkammer NRW – Formulare),
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung einer befugten Person gemäß § 2 Vermessungs- und Katastergesetz.

Die Teilung darf nur versagt werden, wenn dadurch Verhältnisse geschaffen würden, die den Vorschriften der Bauordnung, den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften oder den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuwiderlaufen.

Hinweis:

Liegen bauordnungsrechtliche Verstöße vor, sind diese im Teilungsverfahren oder zusätzlich in einem eigenen Genehmigungsverfahren zu regeln. Hierzu kann es erforderlich sein, einen Bauantrag zu stellen und/oder Baulasten eintragen zu lassen.

Kosten:

50 bis 500 Euro

Kontakt

Frau Köster
Sachgebiet: Bauordnung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-326
elke.koester@xanten.de