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Beteiligungen

Im Verlauf eines Bauleitplanverfahrens sind alle Belange, die durch die Planung betroffen sind, zu erfassen und durch den Rat der Stadt Xanten in einem abschließenden Beschluss gegeneinander abzuwägen. Zur Erfassung der berührten Belange werden die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Dies erfolgt im Regelfall in zwei Stufen: die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB bzw. der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB  sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Ausführliche Erläuterungen zur Beteiligung in der Bauleitplanung finden Sie hier

Seit Ende 2007 wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bei der Bauleitplanung per Internet unterstützt. Das bedeutet, dass die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange per Brief oder E-Mail informiert werden, dass auf den Internetseiten der Stadt Xanten die Unterlagen mit Informationen über die Planung in PDF-Form (bzw. in wenigen Fällen auch im TIF-Format) zum Download bereitstehen.

Zurzeit werden folgende Beteiligungen durchgeführt:

Bezeichnung rechtskräftig seit
Derzeit sind keine Einträge verfügbar

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Kontakt

Herr Nicolet
Sachgebiet: Stadtplanung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-287
ulrich.nicolet@xanten.de

Frau Sandmann
Sachgebiet: Stadtplanung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-195
amelie.sandmann@xanten.de

Herr Rehbein
Sachgebiet: Stadtplanung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-145
hendrik.rehbein@xanten.de

Herr Franke
Dezernat: Dezernat II
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-218
niklas.franke@xanten.de