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Bebauungsplan Nr. 12, 7. Änderung " "rückwärtige Wohnbebauung für den unteren Bereich der Viktorstraße zwischen Norbertstraße und Holzweg"

Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12, 7. Änderung – rückwärtige Wohnbebauung für den unteren Bereich der Viktorstraße zwischen Norbertstraße und Holzweg gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 BauGB und § 13a BauGB

 

Der Bebauungsplan Nr. 12, 7. Änderung soll im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt werden.

Der Aufstellungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 12, 7. Änderung wird im Einzelnen wie folgt begrenzt:

Im Nordwesten durch das Flurstück 2019, Flur 7, Gemarkung Xanten (Viktorstraße Hausnummer 21),

Im Nordosten durch die Flurstücke 2073 und 233 (teilw.), beide Flur 7, beide Gemarkung Xanten (Viktorstraße Hausnummern 23 und 25),

Im Südosten durch die Flurstücke 1868 und 1869, beide Flur 7, beide Gemarkung Xanten (Viktorstraße Hausnummer 27 und Norbertstraße Hausnummer 2a),

Im Südwesten durch die Flurstücke 1155 und 1325, beide Flur 7, beide Gemarkung Xanten (Mauritiusstraße Hausnummer 35 und Norbertstraße Hausnummer 2b).

Das Plangebiet umfasst die eingeschlossenen Flurstücke 233 (teilw.) und 2072, beide Flur 7, beide Gemarkung Xanten und hat eine Größe von ca. 0,12 ha. Die Lage im Stadtgebiet ist dem folgenden Übersichtsplan zu entnehmen.Uebersichsplan

 

Ziel der Bebauungsplanaufstellung ist die zukünftige Festsetzung eines „Allgemeinen Wohngebietes“.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12, 7. Änderung „rückwärtige Wohnbebauung für den unteren Bereich der Viktorstraße zwischen Norbertstraße und Holzweg“ liegt mit der Begründung in der Zeit vom

Montag, den 24. Juni 2024 bis Freitag, den 02. August 2024 einschließlich

im Rathaus der Stadtverwaltung Xanten, Karthaus 2, Fachbereich Stadtplanung, Bauen und Denkmalpflege, Sachgebiet Stadtplanung, 3. OG Neubau, während der folgenden Zeiten

Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr und

Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr

öffentlich aus.

Neben der öffentlichen Auslegung im Rathaus der Stadtverwaltung Xanten, sind sämtliche Planungsunterlagen während der Auslegungsfrist im Internet unter: https://www.xanten.de/beteiligung einzusehen.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.bauleitplanung.nrw.de zugänglich gemacht.

Es können während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Fragen, die zu den öffentlich ausgelegten Unterlagen bestehen, können auch telefonisch beim Sachgebiet Stadtplanung unter 02801/772-353 oder auch per E-Mail unter stadtplanung@xanten.de gestellt werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzinformationen nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Bauleitplanverfahren der Stadt Xanten“.

 

Xanten, den 10. Juni 2024

BeteiligungsschrittBeteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Statusnicht rechtskräftig
Kontakt

Stadtplanung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801-772-353
stadtplanung@xanten.de