Inhalt

Bebauungsplan Nr. 189 M - „Steingenstraße“

Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des ergänzenden Verfahrens nach § 215a Abs. 2 i.V.m. § 214 Abs. 4 BauGB zur Heilung des Bebauungsplanes Nr. 189 M „Steingensstraße“

Der Rat der Stadt Xanten hat am 09.03.2023 in öffentlicher Sitzung den im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellten Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 03.05.2023.

Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 18.07.2023 entschieden hat, dass die Vorschrift des § 13b BauGB wegen Unvereinbarkeit mit Unionsrecht nicht anwendbar ist und der damit einhergehende Fehler dauerhaft beachtlich ist, hat sich der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Umwelt des Rates der Stadt Xanten zur Heilung des Bebauungsplanes entschlossen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Umwelt des Rates der Stadt Xanten hat in öffentlicher Sitzung vom 05.03.2024 die Einleitung eines ergänzenden Verfahrens gemäß § 215a Abs. 2 i. V. m. § 214 Abs. 4 BauGB zur Heilung des Bebauungsplanes Nr. 189 M „Steingensstraße“ beschlossen.

Ziel der vorliegenden Bebauungsplanaufstellung ist die zukünftige Festsetzung eines „Allgemeinen Wohngebietes“.

Für den Bebauungsplan wird im Rahmen des ergänzenden Verfahrens nach § 215a Abs. 2 i. V. m. § 214 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erstellt.

Das Plangebiet wird durch die Verkehrswege Kalkarer Straße und die Steingensstraße, durch die Grundstücke Kalkarer Straße Hausnummer 119 a bis Hausnummer 129 bzw. 131 sowie durch die Flurstücke 16 und 22 alle Flur 5, Gemarkung Marienbaum begrenzt. Der Aufstellungsbereich umfasst die eingeschlossenen Flurstücke 17, 113 und 136, alle Flur 5, Gemarkung Marienbaum mit einer Fläche von insgesamt ca. 2,17 ha und ist aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.

Übersichtsplan

Neben den festgesetzten Flächen und Maßnahmen im Plangebiet selbst ergibt sich ein Bedarf an externen Ausgleichsmaßnahmen im Wert von 9.029,8 ökologischen Wertpunkten. Diese Kompensation unvermeidbarer Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes erfolgt an anderer Stelle als am Ort des Eingriffs als externe Ausgleichsmaßnahme.

Die externe Ausgleichsfläche befindet sich auf dem im Eigentum der Stadt Xanten befindlichen Grundstück Gemarkung Xanten, Flur 13, Flurstück 772 und hat eine Größe von 33.099 m². Die externe Ausgleichsfläche ist als Flachwasserzone mit entsprechender Eingrünung, u.a. bestehend aus heimischen Bäumen, Sträuchern und Stauden, angelegt. Die genaue Abgrenzung der externen Ausgleichsfläche kann der nachfolgenden Abbildung entnommen werden:

Flachwasserzone

Der Bebauungsplanentwurf Nr. 189 M „Steingensstraße“ ist im Zeitraum vom

Montag, den 15. Juli 2024 bis Freitag, den 30. August 2024 einschließlich

im Internet unter: https://www.xanten.de/beteiligung einzusehen.

Es können Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können dieser aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im Rathaus, liegt der Bebauungsplanentwurf zur Einsicht im Rathaus, Karthaus 2, Fachbereich Stadtplanung, Bauen und Denkmalpflege, Sachgebiet Stadtplanung, 3. OG Neubau, während folgender Zeiten öffentlich aus:

Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und 
Freitag von                             8.00 Uhr bis 12.00 Uhr 

Weitere Termine zur Einsichtnahme und Äußerung sind nach Vereinbarung möglich.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen https://beteiligung.nrw.de/portal/xanten/startseite zugänglich gemacht.

Fragen, die zu den öffentlich ausgelegten Unterlagen bestehen, können auch telefonisch beim Sachgebiet Stadtplanung unter 02801/772-353 oder auch per E-Mail unter stadtplanung@xanten.de gestellt werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzinformationen nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Bauleitplanverfahren der Stadt Xanten“.

Xanten, den 1. Juli 2024

BeteiligungsschrittBeteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Statusnicht rechtskräftig
Kontakt

Stadtplanung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801-772-353
stadtplanung@xanten.de