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Bebauungsplanes Nr. 40, 1. Änderung – Wohnbebauung an der Heinrich-Lensing-Straße zwischen Am Hasenacker und Am Waymannshof

Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40, 1. Änderung – Wohnbebauung an der Heinrich-Lensing-Straße zwischen Am Hasenacker und Am Waymannshof gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 BauGB und § 13a BauGB

 

Der Bebauungsplan Nr. 40, 1. Änderung soll im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt werden.

Der Aufstellungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 40, 1. Änderung wird im Einzelnen wie folgt begrenzt:

Im Norden durch das Flurstücke 1081, 1082, 1244, Flur 10, Gemarkung Xanten,

Im Osten durch die Flurstücke 1826, 1827, 1828, 697, 783 und 329, alle Flur 10, alle Gemarkung Xanten,

Im Süden durch das Flurstück 323, Flur 10, Gemarkung Xanten,

Im Westen durch das Flurstück 323, Flur 10, Gemarkung Xanten.

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 1829, 1830, 1831, 1832, 1833, 1834, 1835, alle Flur 10, alle Gemarkung Xanten und hat eine Größe von ca. 837 m². Die Lage im Stadtgebiet ist dem folgenden Übersichtsplan zu entnehmen.Uebersichtsplan

 

Ziel der Bebauungsplanaufstellung ist die zukünftige Festsetzung eines „Allgemeinen Wohngebietes“.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 40, 1. Änderung „Wohnbebauung an der Heinrich-Lensing-Straße zwischen Am Hasenacker und Am Waymannshof“ liegt mit der Begründung in der Zeit vom

Montag, den 24. Juni 2024 bis Freitag, den 02. August 2024 einschließlich

im Rathaus der Stadtverwaltung Xanten, Karthaus 2, Fachbereich Stadtplanung, Bauen und Denkmalpflege, Sachgebiet Stadtplanung, 3. OG Neubau, während der folgenden Zeiten

Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr und

Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr

öffentlich aus.

Neben der öffentlichen Auslegung im Rathaus der Stadtverwaltung Xanten, sind sämtliche Planungsunterlagen während der Auslegungsfrist im Internet unter: https://www.xanten.de/beteiligung einzusehen.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.bauleitplanung.nrw.de zugänglich gemacht.

Es können während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Fragen, die zu den öffentlich ausgelegten Unterlagen bestehen, können auch telefonisch beim Sachgebiet Stadtplanung unter 02801/772-353 oder auch per E-Mail unter stadtplanung@xanten.de gestellt werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzinformationen nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Bauleitplanverfahren der Stadt Xanten“.

 

Xanten, den 10. Juni 2024

BeteiligungsschrittBeteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Statusnicht rechtskräftig
Kontakt

Stadtplanung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801-772-353
stadtplanung@xanten.de