Inhalt
Altfahrzeuge im Verkehrsraum
Die abgemeldeten und / oder nicht mehr betriebsbereiten Fahrzeuge, die im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt sind, werden nach gesetzten Fristen durch die Ordnungsbehörde entfernt. Bei Gefahrenfahrzeugen wird die Ordnungsbehörde sofort tätig.
Anzeigen zu nicht zugelassenen Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum sind im Fachbereich Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung zu erstatten.
Die Kosten der Entsorgung sowie entsprechende Bußgelder werden dem letzten Fahrzeughalter auferlegt.