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An-, Ab und -Ummeldung in und aus Xanten

Abmeldung aus Xanten

Seit dem 01.06.2004 ist die Abmeldung des Hauptwohnsitzes nur noch dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen.

Bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland genügt die Anmeldung beim neuen Hauptwohnsitz. Die Meldebehörde des neuen Hauptwohnsitzes informiert die Meldebehörde des vorherigen Hauptwohnsitzes über die erfolgte Anmeldung und veranlasst die dortige Abmeldung. Für die Abmeldung des Hauptwohnsitzes ins Ausland und die Abmeldung des Nebenwohnsitzes gilt Folgendes:

Sie müssen sich nach § 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz persönlich innerhalb von zwei  Wochen bei der zuständigen Meldebehörde abmelden. Dies gilt nicht für einen Umzug innerhalb von Xanten (siehe hierzu Ummeldung). Bitte halten Sie sich an die Abmeldefrist, da Sie ansonsten eine Ordnungswidrigkeit begehen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Anmeldung in Xanten

Bei einer Anmeldung in Xanten (Zuzug) müssen Sie folgende Punkte beachten:

  • Die Anmeldung kann persönlich oder durch einen Bevollmächtigten erfolgen
  • Personenstandsurkunde
    Für die 1. Anmeldung in Xanten ist es zweckdienlich, wenn Sie eine Personenstandsurkunde (Geburts- bzw. Heiratsurkunde) mitbringen und vorlegen.
  • Personalausweis, ggfls. Reisepass mitbringen
  • bei der Anmeldung mehrerer Personen werden alle Ausweise  benötigt
  • sofern kein gültiges Personalausweisdokument vorhanden ist, ist bei einem Zuzug aus einer anderen Stadt neben dem Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde (bei ledigen Personen) eine Meldebescheinigung des bisherigen Wohnortes vorzulegen
  • Ggfls. Nachweis über den Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit bzw. weiterer Staatsangehörigkeiten
  • sofern Sie  verwitwet bzw. geschieden sind, wäre es zweckdienlich zusätzlich die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten bzw. das Scheidungsurteil vorzulegen.
  • Bitte bringen Sie eine ausgefüllte und von Ihrem Vermieter unterschriebene Wohnungsgeberbescheinigung zur Anmeldung mit (siehe Rubrik Formulare).Evtl. ist die Vorlage des Mietvertrages notwendig.
  • bei Bedarf können Sie die Erklärung "Widerspruch / Einwilligung nach dem Bundesmeldegesetz abgeben. Das Formular können Sie hier downloaden und ausgefüllt mitbringen.
  • sollte Ihr Ehegatte / Ihr(e) Kinder nicht mit zuziehen, oder falls weitere Wohnungen existieren, so sind diese bei der Anmeldungauf dem "Beiblatt zur Anmeldung" anzugeben.
  • nur bei Zuzug aus dem Ausland: Abmeldung des letzten Wohnsitzes in Deutschland
Ummeldung in Xanten

Bei einer Ummeldung innerhalb von Xanten müssen Sie folgende Punkte beachten:

  • Die Anmeldung kann persönlich oder durch einen Bevollmächtigten erfolgen

  • Personalausweis, ggf. Reisepass mitbringen,

  • Anschrift der künftigen Wohnung in Xanten benennen,

  • Bitte bringen Sie eine ausgefüllte und von Ihrem Vermieter unterschriebene Wohnungsgeberbescheinigung zur Anmeldung mit (siehe Rubrik Formulare). Evtl. ist die Vorlage des Mietvertrages notwendig.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an

Fristen

Innerhalb von 14 Tagen

Hinweise

Informationen gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordung für meldepflichtige Personen

Kontakt

Frau Kaja
Fachbereich: Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-236
hiltrud.kaja@xanten.de

Frau Baier
Fachbereich: Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-168
pia.baier@xanten.de

Frau Krebber
Fachbereich: Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-234
sabine.krebber@xanten.de

Frau Oldenbürger
Fachbereich: Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-143
lisa.oldenbuerger@xanten.de