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Bauberatung
Da es sich beim Baurecht um eine für Laien (und manchmal sogar auch für „Profis“) schwierige Rechtsmaterie handelt, empfehlen wir dringend, vor der Erstellung der endgültigen Pläne für ein Bauvorhaben eine Bauberatung im Fachdienst Bauaufsicht wahrzunehmen. Vereinbaren Sie möglichst telefonisch einen Termin.
In einem solchen Beratungsgespräch kann dann meistens schon abschließend geklärt werden, ob die Planung baurechtlich zulässig ist oder ob umgeplant werden muss, damit das Bauvorhaben genehmigungsfähig wird.
Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten in der Bauordnung.
In besonderen Fällen, bei denen die baurechtliche Zulässigkeit in einem solchen Bauberatungsgespräch nicht abschließend geklärt werden kann, wird ein Antrag auf Vorbescheid (sogenannte Bauvoranfrage) empfohlen. Somit kann die Bauaufsicht die baurechtliche Zulässigkeit prüfen und einen rechtssicheren Bescheid erlassen.
Die Aufgaben der Bauordnung - untere Bauaufsicht - werden durch den Fachbereich Stadtplanung, Bauen und Denkmalpflege wahrgenommen.
Dort erfahren Sie im Rahmen der Bauberatung, welche Voraussetzungen vorliegen müssen und welche Unterlagen beizubringen sind.
Folgende Verfahren und Begriffe werden nachfolgend erläutert:
- Bauvoranfrage / Bauvorbescheid
- Baugenehmigung
- Teilungsgenehmigung
- Abbruchgenehmigung
- Baulastverfahren
- Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Nutzungsänderung
- Aufgaben der Unteren Denkmalbehörde
Bauinteressierte finden auf der Seite https://www.aknw.de/berufspraxis/planen-und-bauen/bauantragsformulare die für den Bauantrag notwendigen Antragsformulare.
Beratung für Inklusiven Wohnungsbau
Das Kompetenzzentrum des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) für "inklusiven Wohnungsbau" macht auf dessen aktuellen Film zum Thema "Beratung für inklusives Wohnen - durch die Bauen für Menschen GmbH" aufmerksam.
Diesen finden Sie unter dem nachstehenden Link https://www.bfm-wohnen.de/ oder bei Youtube.com https://www.youtube.com/watch?v=5R3CwFFybrM unter dem Titel - Inklusives Wohnen ist machbar"