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Baurecht

Das öffentliche Baurecht gliedert sich in die Bereiche

  • Bauplanungsrecht,
  • Bauordnungsrecht und
  • Baunebenrecht.
Bauplanungsrecht:

Das Bauplanungsrecht regelt, wo und was gebaut werden darf und wie Grundstücke genutzt werden dürfen. Wichtige Rechtsgrundlagen sind

  • das Baugesetzbuch (BauGB)
  • die Baunutzungsverordnung (BauNVO) und
  • die Bebauungspläne der Städte und Gemeinden - hier also der Stadt Xanten - als ortsrechtliche Satzungen.

Die maßgeblichen Vorschriften des Baugesetzbuches für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben sowie von Grundstücksnutzungen sind   § 29 bis § 35 BauGB.

Bebauungspläne werden vom Rat der Stadt Xanten zum Beispiel für  neue Wohnbaugebiete und neue Gewerbegebiete aufgestellt und als Satzung beschlossen.

Sie enthalten als rechtsverbindliche Ortssatzungen zeichnerische und textliche Festsetzungen über die bauliche und sonstige Nutzung der im Geltungsbereich liegenden Grundstücke. Diese Festsetzungen basieren auf der Baunutzungsverordnung (BauNVO).

Weitere Hinweise zur Bebauungsplänen erhalten Sie durch das Sachgebiet Stadtplanung.   

Bauordnungsrecht:

Das Bauordnungsrecht regelt konkret, wie gebaut werden darf. Dabei geht es zum Beispeil um die Abstände zu Grundstücksgrenzen und die Brandschutzerfordernisse.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen sind die Landesbauordnung für Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) sowie verschiedene Spezial-Verordnungen unter anderem für besondere (größere) Bauvorhaben.

Die Landesbauordnung enthält auch alle Formvorschriften über Genehmigungserfordernisse, Genehmigungsverfahren und die am Bau Beteiligten.

Baunebenrecht:

Hierzu zählen Vorschriften aus anderen Rechtsbereichen, die beim Bauen und bei der Grundstücksnutzung ebenfalls zu beachten sind:

  • Denkmalschutzrecht:
    Bauen in oder an einem Denkmal sowie in näherer Umgebung eines Denkmals.
  • Naturschutzrecht und Landschaftsrecht:
    Bauen in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten, Bauen in der Umgebung von Naturdenkmalen, Baumschutz.
  • Wasserrecht
    Bauen in Wasserschutzgebieten, Einleiten von Regenwasser in Gewässer und ins Grundwasser.
  • Straßenrecht:
    Bauen in der Nähe von Autobahnen sowie an Bundesstraßen und an Landesstraßen.
  • Eisenbahnrecht:
    Bauen in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen.
  • Umweltschutzrecht:
    Bauen und Nutzen von Industrie- oder Gewerbebetrieben und Landwirtschaftlichen Betrieben mit Lärm-, Staub- und Geruchsentwicklung.

Aufgrund der komplexen Materie empfiehlt sich grundsätzlich eine Beratung beim Fachbereich Stadtplanung, Bauen und Denkmalpflege der Stadt Xanten. Vereinbaren Sie einen Termin oder besuchen Sie uns zu den Öffnungszeiten.

Kontakt

Frau Heine
Sachgebiet: Bauordnung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801 772-193
saskia.heine@xanten.de

Herr Koenen
Sachgebiet: Bauordnung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-319
kai.koenen@xanten.de

Frau Petersen
Sachgebiet: Bauordnung
Karthaus 2
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Telefon: 02801/772-261
kati.petersen@xanten.de

Frau Sangregorio
Sachgebiet: Bauordnung
Karthaus 2
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Telefon: 02801/772-245
fiona.sangregorio@xanten.de