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Baustelleneinrichtung

Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung
- Einrichtung von Baustellen -
Wer kann einen Antrag beantragen?

Berechtigte Fachfirmen können einen Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen - Einrichtung einer Baustelle - stellen, wenn öffentlicher Verkehrsraum (zum Beispiel Straßen, Gehwege oder Radwege) bei der Maßnahme betroffen ist.

Wie ist der Antrag zu beantragen? 

Sie senden uns den ausgefüllten Antrag spätestens zwei Wochen vor Baubeginn zu, rufen zu den Öffnungszeiten an oder kommen persönlich vorbei. Gemeinsam wird dann geprüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

Unbedingt ist die Kopie des Regelplanes oder ein Verkehrszeichenplan beizufügen.

Wie schnell erhalte ich eine Antwort?

Die Bearbeitung des Antrages dauert in der Regel eine Woche.

Kontakt

Frau Versteeg
Fachbereich: Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-334
anja.versteeg@xanten.de

Frau König
Fachbereich: Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-370
tamara.koenig@xanten.de