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Bauvoranfrage/Bauvorbescheid

Die Stadt Xanten ist als untere Bauaufsichtsbehörde für die Erteilung von Bauvorbescheiden zuständig.

Besondere Einzelfragen zu einem geplanten Bauvorhaben sollten vor dem eigentlichen Baugenehmigungsverfahren zum Gegenstand einer Bauvoranfrage gemacht werden.

Durch eine Bauvoranfrage können grundsätzliche Einzelfragen planungsrechtlicher oder bauordnungsrechtlicher Natur geklärt werden.

Die Bauvoranfrage empfiehlt sich immer dann, wenn es sich um Punkte handelt, an denen das gesamte Vorhaben scheitern könnte oder die wesentlichen Einfluss auf die Planung haben.

Kontakt

Frau Heine
Sachgebiet: Bauordnung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801 772-193
saskia.heine@xanten.de

Herr Koenen
Sachgebiet: Bauordnung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-319
kai.koenen@xanten.de

Frau Petersen
Sachgebiet: Bauordnung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-261
kati.petersen@xanten.de

Frau Sangregorio
Sachgebiet: Bauordnung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-245
fiona.sangregorio@xanten.de