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Bauvoranfrage/Bauvorbescheid
Die Stadt Xanten ist als untere Bauaufsichtsbehörde für die Erteilung von Bauvorbescheiden zuständig.
Besondere Einzelfragen zu einem geplanten Bauvorhaben sollten vor dem eigentlichen Baugenehmigungsverfahren zum Gegenstand einer Bauvoranfrage gemacht werden.
Durch eine Bauvoranfrage können grundsätzliche Einzelfragen planungsrechtlicher oder bauordnungsrechtlicher Natur geklärt werden.
Die Bauvoranfrage empfiehlt sich immer dann, wenn es sich um Punkte handelt, an denen das gesamte Vorhaben scheitern könnte oder die wesentlichen Einfluss auf die Planung haben.