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Bebauungsplan

Bei einem Bebauungsplan handelt es sich um eine städtische Satzung, in der unter anderem die Bebauung und Nutzung von Grundstücken geregelt werden. Er enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung in einem festgelegten Geltungsbereich. Im Baugesetzbuch (BauGB) ist geregelt, was Inhalt eines Bebauungsplans sein kann.

Ob und wann ein Bebauungsplan aufgestellt wird, liegt in der Entscheidung des Rates der Stadt Xanten (Planungshoheit). Laut Baugesetzbuch sollen Bebauungspläne aufgestellt werden, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist." (§ 1 Abs. 3 BauGB). Es kann somit gegenüber der Stadt kein Anspruch auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gestellt werden. Ebenso ist es nicht erforderlich für das gesamte Stadtgebiet Bebauungspläne zu erstellen.

Ein Bebauungsplan und auch Änderungen von Bebauungsplänen werden vom Rat der Stadt als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Xanten bekanntgemacht. Hierdurch wird er für jedermann rechtsverbindlich und dient als Rechtsgrundlage für die Entscheidung über die Zulässigkeit von Bauvorhaben. Damit bestimmen die verbindlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Inhalt und Schranken des Grundeigentums.

Zu jedem Bebauungsplan gehören die eigentliche Planzeichnung, die auch textliche Festsetzungen umfassen kann sowie eine Begründung. In der Begründung werden unter anderem die mit dem Bebauungsplan verfolgten städtebaulichen Ziele und Zwecke erläutert. Die im Xantener Stadtgebiet vorhandenen Bebauungspläne, Satzungen sowie der Flächennutzungsplan können im Fachbereich Planen und Bauen von jedermann persönlich eingesehen werden.

Eine Online-Übersicht der rechtskräftigen Bebauungspläne befindet sich noch in der Aufstellung. Diese Übersicht finden Sie in der Dienstleistung Bebauungspläne. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass noch nicht alle rechtskräftigen Bebauungspläne vollständig zum Download zur Verfügung gestellt werden können. Die hier aufgelisteten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Als rechtsverbindliche Auskunft dient nur eine schriftliche Auskunft durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches Stadtplanung, Bauen und Liegenschaften der Stadt Xanten.

Auf Wunsch werden auch Bebaungsplanauszüge etc. auch per E-Mail versendet. Bitte schicken Sie dazu eine E-Mail an das Sachgebiet Stadtplanung mit folgenden Angaben:

  1. Name
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  3. Telefonnummer für Rückfragen
  4. genaue Lagebezeichnung des Grundstücks (am besten Gemarkung, Flur, Flurstück oder alternativ Straße mit Hausnummer).
Kontakt

Herr Nicolet
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ulrich.nicolet@xanten.de

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Sachgebiet: Stadtplanung
Karthaus 2
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hendrik.rehbein@xanten.de

Herr Schön
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amelie.sandmann@xanten.de

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