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Beglaubigungen von Abschriften + Kopien

Beglaubigung von Abschriften

Um eine Beglaubigung durchführen zu können, bringen Sie bitte das Original und die Fotokopie mit.

Schriftstücke in ausländischer Sprache können im Bürgerservicebüro nicht beglaubigt werden.

Beglaubigung von Unterschriften

Um eine Beglaubigung von Unterschriften durchführen zu können, bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Pass mit.

Eine Vielzahl von Beglaubigungen darf jedoch nur von Notaren vorgenommen werden.

Wichtig: Die zu beglaubigende Unterschrift ist immer erst in Gegenwart der beglaubigenden Person zu leisten!

Gebühren

Beglaubigung von Abschriften
Für Studenten und Auszubildende 0,55 €
Ansonsten 3,30 €

Beglaubigung von Unterschriften 2,20 €
bei ausländischer Beteiligung 6,00 €

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