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Einbürgerungen

Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben, aber nicht deutscher Staatsangehöriger sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erlangen.

Über Ihren Antrag entscheidet der Kreis Wesel als Einbürgerungsbehörde. Sie können die Antragsunterlagen bei der Stadt Xanten einreichen, die diese dann an den Kreis weiter leitet. Die Stadt Xanten führt keine Prüfung der Anspruchsberechtigung auf Einbürgerung durch.

Kontakt

Frau Görtzen
Fachbereich: Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-244
heike.goertzen@xanten.de