Inhalt

Fischereiwesen, Fischerei-/Angelscheine

Fischereiprüfung und Antrag

Zuständig für die Durchführung der Prüfungen ist der Kreis Wesel. Entsprechende Hinweise und Informationen finden Sie auf den Seiten des Kreises Wesel (Siehe Links).

Die Fischereiprüfungen finden im Kreis Wesel im Frühjahr und im Herbst mit jeweils ca. 8-10 Terminen statt.

Zur Fischereiprüfung kann zugelassen werden, wer 14 Jahre alt ist.

Die aktuellen Gebühren erfragen Sie bitte beim Kreis Wesel.

Die Vorbereitungslehrgänge auf die Fischereiprüfung werden im Kreis Wesel von mehreren Stellen durchgeführt. Ein Lehrgang ist zur Teilnahme allerdings nicht zwingend erforderlich.

Eine Anmeldung zur Fischereiprüfung ist mit dem Antrag auf Zulassung zur Fischereiprüfung - sieht rechts "Formulare" - durchzuführen. Entsprechende Antragsformulare sind alternativ auch im Kreishaus Wesel sowie im Dienstleistungszentrum in Moers erhältlich.

Die Termine der Fischereiprüfung erfragen Sie bitte beim Kreis Wesel.

Die Fischereiprüfungen werden im Kreishaus Wesel, Reeser Landstr. 31, 46483 Wesel durchgeführt.

Diesbezügliche Anträge auf Zulassung zur Fischereiprüfung müssen spätestens 4 Wochen vor Prüfungsbeginn bei der unteren Fischereibehörde eingereicht werden.

Fischereischein

Nach erfolgreich abgelegter Prüfung kann der Fischereischein (Jahres- oder Fünfjahresschein)beim Ordnungsamt/ Bürgerbüro Ihrer Stadt bzw. Gemeinde (nicht bei der Kreisverwaltung !) beantragt werden, jedoch erst ab Vollendung des vierzehnten Lebensjahres. Hierzu sind die im Folgenden genannten Unterlagen mitzubringen.

Der Jahres-/Fünf-Jahresfischereischein wird in der Bundesrepublik grundsätzlich benötigt, um die Fischerei ausüben zu dürfen. Um ein bestimmtes Gewässer befischen zu dürfen, ist jedoch noch der Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer zu lösen.
Dieser ist zum Beispiel für den Rhein als Rheinschein der Rheinfischereigenossenschaft bei den hiesigen Angelgeschäften erhältlich. Viele Vereine geben auch Tageserlaubnisscheine für ihre Vereinsgewässer aus.

Angelscheine für den Rhein sowie die Xantener Nord- und Südsee werden nur in Verbindung mit einem gültigen Fischereierlaubnisschein ausgegeben.

Angelscheine für die Xantener Nord- und Südsee sind erhältlich in den Bootshäfen Vynen und Wardt (und voraussichtlich ab 2010 dann auch im neu errichteten Hafen Xanten) sowie im Info-Center Am Meerend 2, Xanten-Wardt.

Fristen

Antragstellung bis 4 Wochen vor Prüfungsbeginn

Hinweise

Die Angelscheine werden nur in Verbindung mit einem gültigen Fischereierlaubnisschein ausgegeben.

Kontakt

Frau Krebber
Fachbereich: Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-234
sabine.krebber@xanten.de

Frau Kaja
Fachbereich: Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-236
hiltrud.kaja@xanten.de

Frau Baier
Fachbereich: Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-168
pia.baier@xanten.de

Frau Oldenbürger
Fachbereich: Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-143
lisa.oldenbuerger@xanten.de