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Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (FNP) (vorbereitender Bauleitplan) stellt für das gesamte Stadtgebiet die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB).
Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der in der Regel keine direkte Rechtskraft für den Bürger entfaltet, sondern in erster Linie für Behörden verbindliche Hinweise zur Entscheidung über Genehmigungen von Vorhaben oder den Inhalt von Bebauungsplänen gibt.
Bei der Aufstellung oder Änderung eines Flächennutzungsplanes sind die übergeordneten Ziele der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung zu beachten. Die Darstellungen (Inhalte) des Flächennutzungsplans sind nicht flächenscharf, das heißt, dass weder Flurstücksgrenzen abgebildet noch Flurstücksnummern angegeben werden. Bei der Aufstellung erfolgt eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange. Das erfolgt in zwei Stufen. die frühzeitige Beteiligung und die Auslegung des Planentwurfs.
Der Rechtsweg ist für private Personen meist nicht möglich, da der FNP für sie in der Regel keine unmittelbare Rechtskraft oder unmittelbare Konsequenzen entfaltet. Aus ihm werden hinsichtlich der inhaltlichen Aussagen Bebauungspläne (verbindlicher Bauleitplan) entwickelt. Somit erhält der FNP im Normalfall erst über einen Bebauungsplan oder eine Baugenehmigung Rechtswirkung für den Bürger.
Wird der FNP in Teilbereichen geändert, so ist die Änderung nach dem Feststellungsbeschluss des Rates noch durch die höhere Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung Düsseldorf) zu genehmigen. Die Genehmigung wird ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Xanten bekanntgemacht.
Aktueller Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan der Stadt Xanten kann hier eingesehen werden. Weitere Informationen zum Flächennutzungsplan erhalten Sie beim Fachbereich Stadtplanung, Bauen und Denkmalpflege der Stadt Xanten. Die Legende zum Flächennutzungsplan können Sie hier herunterladen.
Wirksame Flächennutzungsplanänderungen
Hier finden Sie die Flächennutzungsplanänderungen der Stadt Xanten, die ab 2021 durch die höhere Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung Düsseldorf) genehmigt und im Amtsblatt der Stadt Xanten bekanntgemacht wurden. Die hier aufgeführten Flächennutzungsplanänderungen sind abgeschlossen.
121. Änderung "Solarpark Xanten" |
Hinweis:
Der hier aufgeführte Flächennutzungsplan sowie die aufgeführten Änderungen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Fachbereich Stadtplanung, Bauen und Denkmalpflege der Stadt Xanten auf.
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