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Grünanlagen und Baumschutz/-entfernung
Städtische Bäume und öffentliche Grünanlagen
Für den Erhalt und die Pflege der öffentlichen Grünanlagen sowie der städtischen Bäume im Stadtgebiet und den Ortschaften ist der Dienstleistungsbetrieb Stadt Xanten (DBX) zuständig.
Bäume auf privaten Grundstücken (Baumschutz)
Das Thema Baumschutz wird vom Fachbereich Bauen und Planen im Rathaus wahrgenommen.
Alle Informationen und rechtliche Hintergründe zum Thema Baumschutz - etwa welche Bäume geschützt sind und wie Sie Ausnahmegenehmigungen beantragen - erhalten Sie über die Baumschutzsatzung der Stadt Xanten, die Sie im Ortsrecht der Stadt Xanten im Abschnitt 6, Satzung Nummer 6.40 finden.
Baumschutz im Zusammenhang mit Baugenehmigungen
Die Regelungen des Baumschutzes gelten auch in Verbindung mit der Beantragung und Erteilung von Baugenehmigungen!
Ergibt sich auf Grund eines Bauvorhabens die zwingende Notwendigkeit, geschützte Bäume fällen zu müssen, so ist dies mit dem Bauantrag zu beantragen. Hierzu wird dann im Baugenehmigungsverfahren hausintern der für den Baumschutz zuständige Fachbereich beteiligt. Dieser prüft dann den „Fällantrag“. Sofern diese Antragsprüfung zu einem positiven Ergebnis führt, wird der Bauaufsicht die entsprechende Baumfällgenehmigung zugeleitet. Die Genehmigung kann dann zusammen mit der jeweiligen Baugenehmigung verschickt werden.