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Grundsicherung SGB XII
Älteren und dauerhaft voll erwerbsgeminderten Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen bestreiten können, ist auf Antrag Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu leisten.
Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Für Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, wird die Altersgrenze wie folgt angehoben:
Staffelung des Renteneintrittalters
für den Geburtsjahrgang | erfolgt eine Anhebung um Monate | auf Vollendung eines Lebensalters von | Monate |
---|---|---|---|
1947 | 1 | 65 | 1 |
1948 | 2 | 65 | 2 |
1949 | 3 | 65 | 3 |
1950 | 4 | 65 | 4 |
1951 | 5 | 65 | 5 |
1952 | 6 | 65 | 6 |
1953 | 7 | 65 | 7 |
1954 | 8 | 65 | 8 |
1955 | 9 | 65 | 9 |
1956 | 10 | 65 | 10 |
1957 | 11 | 65 | 11 |
1958 | 12 | 66 | |
1959 | 14 | 66 | 2 |
1960 | 16 | 66 | 4 |
1961 | 18 | 66 | 6 |
1962 | 20 | 66 | 8 |
1963 | 22 | 66 | 10 |
1964 | 24 | 67 |
Leistungsberechtigt nach dem 4. Kapitel SGB XII ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert im Sinne des § 43 Absatz 2 des Sechsten Buches ist und bei dem unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann.
Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners sowie des Partners einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft sind zu berücksichtigen.
Verfügt ein Kind oder verfügen die Eltern gemeinsam über ein jährliches Gesamteinkommen ab 100.000 Euro, besteht kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen.
Folgende Unterlagen aller im Haushalt lebenden Personen sind zur Antragstellung mitzubringen:
- Personalausweis, Pass
- Schwerbehindertenausweis
- Krankenversicherungskarte
- Bestellung zum Betreuer, Vollmacht
- Einkommensnachweise (z. B. Einkommen der letzten 12 Monate, zzgl.
- Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld,
- Kindergeld,
- Bürgergeld,
- Eingliederungsgeld oder Eingliederungshilfe,
- Unterhaltsgeld,
- Leistungen des Jobcenters,
- Renteneinkommen jeglicher Art,
- Werkstattvertrag,
- UVG,
- Krankengeld oder Mutterschaftsgeld)
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
- Wohngeldbescheid oder Bescheid über Lastenzuschuss
- Versicherungspolicen und letzte Beitragsrechnung, auch private Arbeitslosenversicherung
- Bank- und Sparguthaben, Geldforderungen, Wertpapiere, Bausparguthaben,
- Lebensversicherungen, PKW usw.
- bei Hausübertragung: Übertragungsvertrag
- Mietvertrag und letztes Erhöhungsschreiben, Heizkosten und letzte Heizkostenabrechnung, sowie Größe der Wohnung in Quadratmeter
- Hausbesitz: siehe Vordruck Hauslastenberechnung
- Name und Anschrift der Unterhaltspflichtigen
- Unterhaltsvereinbarungen, -urteile oder -vergleiche
- Scheidungsurteil
- Schuldverpflichtungen aller Art (Darlehensvertrag und Nachweis über Verwendungszweck)
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate (lückenlos) von allen bestehenden Konten
- Informationsblatt
- Kontoerklärung
- Merkblatt Kosten der Unterkunft