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Grundsteuer A und B

Die Grundsteuer ist eine jährlich zu zahlende Steuer, die von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern zu zahlen ist.

Die Ermittlung und Feststellung der Besteuerungsgrundlagen ist ausschließlich Aufgabe der Finanzämter. Die Grundstücksstelle des Finanzamtes Kamp-Lintfort ist dafür zuständig.

Die Grundstücksstelle ermittelt nach gesetzlichen Grundlagen den sogenannten. Einheitswert und errechnet einen Grundsteuermessbetrag individuell für jedes Grundstück. Das Finanzamt erteilt anschließend den Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid.

Auf diesen Grundlagen berechnet der Fachdienst Steuern und Abgaben die Grundsteuer. Hierzu wird der Steuermessbetrag mit einem von der Stadt festgesetzten Hebesatz multipliziert.

Der Hebesatz wird jährlich mit der Haushaltssatzung veröffentlicht.

Die aktuellen Steuersätze finden Sie unter dem Punkt "Finanzen"  - Abgaben und Steuern Stadt

Wenn Sie Fragen zu den Grundsteuern haben, wenden Sie sich an den Fachbereich Finanzen!

Informationen zur Grundsteuerreform:

im Zuge der Grundsteuerreform müssen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) beim zuständigen Finanzamt einreichen. Nachfolgend finden Sie ein Informationsschreiben desMinisteriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken zur Feststellung des neuen Grundsteuerwertes.

Weitere Informationen:

Baugrundstücke in Xanten

Kontakt

Frau Kusenberg
Sachgebiet: Steuern
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-268
karin.kusenberg@xanten.de

Steuern
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801-772-358
steuern@xanten.de