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Heiraten - Unterlagen

Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung für deutsche Staatsangehörige, die volljährig sind und nicht im Ausland geboren wurden

Hinweis: Unterlagen für alle anderen Fälle fragen Sie bitte persönlich bei Ihrem zuständigen Standesamt nach.

Je nach Familienstand und persönlichen Umständen werden unterschiedliche Unterlagen vom Gesetz vorgeschrieben. Für ausländische Urkunden ist gegebenenfalls eine Übersetzung durch einen amtlich vereidigten Dolmetscher erforderlich.

Grundsätzlich gilt, dass jeder der Partner einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass vorzulegen hat.

Darüber hinaus benötigen Sie, ...

... wenn Sie noch nie verheiratet waren / ledig sind:
  • Ablichtung aus dem Geburtenregister
  • eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung des Meldeamtes mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes. Die Anmeldung oder eine Meldebescheinigung ist nicht ausreichend.

(In Xanten stellt das Standesamt die Aufenthaltsbescheinigung für eigene Anmeldungen direkt aus.)

... wenn Sie schon einmal oder mehrmals verheiratet waren:
  • Zu den oben genannten Urkunden zusätzlich eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk.
... wenn Sie gemeinsame Kinder haben, die in Deutschland geboren sind:
  • aktuelle Geburtsurkunde des Kindes
... wenn Sie minderjährige, nicht gemeinsame und nicht aus der letzten Vorehe stammende Kinder haben, die in Deutschland geboren sind und mit diesen in fortgesetzter Gütergemeinschaft leben:
  • aktuelle Geburtsurkunde des Kindes
  • gerichtliches Urteil, aus dem die Sorgerechtsregelung hervorgeht

Wenn Sie sich in dieser Aufzählung wiederfinden, reichen die genannten Unterlagen meistens aus.
Allerdings können in Einzelfällen weitere Unterlagen notwendig werden.

Persönliche Beratung im Standesamt

In folgenden Fällen sollten sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:

  • ein Partner besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
  • ein Partner ist nicht im Bundesgebiet geboren
  • ein Partner hat im Ausland geheiratet
  • ein Partner ist im Ausland geschieden worden
Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung mit Auslandsbeteiligung

Wenn mindestens einer der beiden Partner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, sollten sie in jedem Fall das zuständige Standesamt aufsuchen und ein persönliches Beratungsgespräch führen.

Der Standesbeamte muss bei Auslandsbezug das jeweilige Heimatrecht berücksichtigen. Nicht nur das deutsche Recht ist ständigen Änderungen unterworfen, sondern auch im anzuwendenden ausländischen Recht ergeben sich neben zahlreichen Eheschließungsvoraussetzungen auch umfangreiche Richtlinien, die bei der Informationserteilung berücksichtigt werden müssen. Da die Gesetze in jedem Land anders sind, kann an dieser Stelle nicht auf die Eheschließungsvoraussetzungen eingegangen werden.

Kontakt

Frau Schmidt
Sachgebiet: Standesamt
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-254
gabriele.schmidt@xanten.de

Standesamt
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801-772-345