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Jagd

Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben wollen, müssen Sie im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein und diesen mit sich führen (§ 15 Abs. 1 Bundesjagdgesetz). Der Jagdschein wird nach einem bundeseinheitlichen Muster von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Unteren Jagdbehörde, in diesem Fall durch den Kreis Wesel, ausgestellt.

Kontakt

Frau Bramer
Fachbereich: Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-223
henrike.bramer@xanten.de