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Kanal - Auskünfte zum Kanal
Abwasserbeseitigungspflicht
Dem Abwasserbetrieb der Stadt Xanten obliegt gemäß § 53 LWG die Abwasserbeseitigungspflicht für das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser.
Der Abwasserbetrieb hat dazu die notwendigen Anlagen (Abwasseranlagen) gemäß LWG zu betreiben, soweit nicht andere zur Abwasserbeseitigung verpflichtet sind.
Kanaluntersuchungen und -überwachungen
Als Betreiber des Kanalnetzes ist der Dienstleistungsbetrieb verpflichtet, den baulichen Zustand und die Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu erhalten.
Neben der Untersuchung des Kanalnetzes mittels Inaugenscheinnahme erfolgt eine systematische Inspektion der Kanäle und Schächte mit einer Kamera (TV-Untersuchung).
Die Reparatur und Erneuerung der Kanäle wird nach wasserwirtschaftlichen Kriterien gemäß der Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüwVo) ausgeführt.
Für Betreiber von Kanalnetzen für die private Abwasserbeseitigung von befestigten gewerblichen Flächen, die größer als 3 Hektar sind, besteht ebenfalls per Gesetz die Verpflichtung, das Kanalnetz auf Zustand und Funktionsfähigkeit zu überprüfen.
Hausanschluss
Hausanschlüsse stehen im Zusammenhang mit den Schmutz- und Regenwasserleitungen eines Hauses. Beinahe jedes Haus ist an die Kanalisation angeschlossen, in welche es Abwasser einleitet. Alle Abwasserleitungen vereinigen sich unterirdisch und frostgeschützt innerhalb eines Grundstückes, führen zur Kanalisation, und sind von einem Revisionsschacht aus zugänglich. Von dort aus besteht die Möglichkeit die Schmutzwasserleitung zu prüfen und zu reinigen ohne Bauarbeiten durchführen zu müssen.
Der Dienstleustungsbetrieb steht für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Anfragen in Sachen Kanalkataster zu den Bereichen
- Kanalsystem/Kanalart (Tel. Anmeldung nötig)
- Auszüge aus dem Bestandskataster
- Höhenangaben
- sonstige Fragen