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Kehrwesen - Schornsteinfeger

Seit 2013 gibt es nicht mehr den voll umfassend beliehenen Bezirksschornsteinfegermeister, sondern den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Er wird für die Dauer von sieben Jahren bestellt, darf sich aber nach diesem Zeitraum erneut um diese Tätigkeit im gleichen oder einem anderen Zuständigkeitsbereich bewerben. Im Bestellzeitraum von sieben Jahren erlässt er zweimal im Rahmen einer Feuerstättenschau den Feuerstättenbescheid.